Das Wahlgesetz des Präsidenten der Republik sieht vor, dass das Staatsoberhaupt "das Datum des ersten Wahlgangs für die Wahl zum Präsidenten der Republik mindestens 60 Tage im Voraus festlegt". Marcelo Rebelo de Sousa unterzeichnete dieses Dekret 61 Tage vor dem Wahltermin.

Wenn keiner der Kandidaten mehr als die Hälfte der Stimmen gültig erhält, "findet das zweite Wahlrecht am einundzwanzigsten Tag nach dem ersten "zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen" statt - in diesem Fall am 14. Februar.