Auf Vorschlag der Grünen stimmte das Parlament am Dienstag dafür, diese Posten als Gesundheitsausgaben zu behandeln. Das Dekret ist Teil der Verhandlungen für den Staatshaushalt 2021. Insgesamt erlaubt der Fiskus Ansprüche von 15 Prozent für alle Gesundheitsausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro.