Die Maßnahme stärkt den Geltungsbereich einer Änderung des MwSt.-Gesetzes im Staatshaushalt für 2020, durch die der Wert der MwSt.-Befreiung für Steuerzahler im Rahmen der vereinfachten Regelung von 10.000 € auf 12.500 € erhöht wurde.

Die Vorschrift sah jedoch eine Übergangsregelung für das Jahr 2020 vor, die vorsah, dass diejenigen, die bis zum 31. März 2020 eine Tätigkeit aufgenommen haben, die Befreiung beibehalten, wenn sie nicht mehr als 10.000 Euro in Rechnung stellen. Für diejenigen, die ihre Tätigkeit nach diesem Datum eröffnet haben, ist die Befreiung auf 11.000 € Rechnungsstellung begrenzt.

Der Vorschlag der GFP, der im Rahmen des Staatshaushalts für 2021 (OE2021) vorgelegt und am Dienstagabend mit den Ja-Stimmen aller Parteien, mit Ausnahme der PSD, die sich der Stimme enthielt, angenommen wurde, sieht vor, dass Steuerpflichtige, die "im vorangegangenen Kalenderjahr und in den drei vorangegangenen Kalenderjahren keinen Umsatz von mehr als 12.500 Euro erzielt haben", ihre Mehrwertsteuerbefreiung beibehalten.