Das Verbot ist auf die im Ausnahmezustand vorgesehenen Maßnahmen zurückzuführen, die aufgrund der Covid-19-Pandemie verordnet wurden. Es gibt 10 Ausnahmen vom Allgemeinen, wie z.B. gesundheitliche oder andere zwingende Gründe.

Dieses Verbot wurde bereits letzte Woche, zwischen Freitag, dem 27. November, und den frühen Morgenstunden des Mittwochs, dem 2. Dezember, verhängt.

Um die Dauer des Ausnahmezustands an Ihrem Wohnort zu überprüfen, klicken Sie bitte hier