Der Beschluss wurde im Diário da República veröffentlicht und trat am 10. Dezember in Kraft, gilt jedoch erst ab dem 1. Oktober und ändert die Verordnung, die die Bedingungen für die Gewährung von außerordentlichen Hilfen für den Sozial- und Solidaritätssektor im Zuge der aktuellen Pandemie definiert und regelt.

Die Regierung hatte diese Unterstützung bereits bis zum 30. September verlängert und tut dies nun erneut, wobei sie die Zahlung dieser finanziellen Beiträge bis zum 31. Dezember 2020 aufrechterhält und auch soziale Maßnahmen mit Wohncharakter abdeckt.

"Die Höhe der finanziellen Zuzahlung der Sozialversicherung, die den Institutionen in den ausgesetzten Antworten geschuldet wird, bleibt bis zum 31. Dezember 2020 im Vergleich zum Februar 2020 unverändert, wenn die festgestellte Häufigkeit geringer ist als die in diesem Monat festgestellte", heißt es in der veröffentlichten Verordnung.

Andererseits wird definiert, dass diese ausserordentliche Unterstützung auch für Heime zur Unterstützung älterer und behinderter Menschen gezahlt wird.