Der Vorschlag wurde dem Parlament zugestellt und beabsichtigt, die Gültigkeit des aktuellen Gesetzes zu verlängern, das die obligatorische Verwendung von Masken im öffentlichen Raum vorschreibt, mit Geldstrafen zwischen 100 und 500€ für die Verletzung des Gesetzes.

Das bisherige Gesetz ist seit dem 28. Oktober in Kraft und war 70 Tage lang gültig und endete am 5. Januar.

Mit anderen Worten: Damit dieses Gesetz in Kraft bleibt, muss es in der letzten Plenarsitzung des Jahres am 22. Dezember verabschiedet werden.

Das Diplom - das die PSD nun beantragt, um weitere drei Monate in Kraft zu bleiben - legt fest, dass die Verwendung einer Maske (die nicht durch ein Visier ersetzt werden kann) für Personen über zehn Jahren für den Zugang, den Verkehr oder den Aufenthalt auf öffentlichen Plätzen und Straßen obligatorisch ist, "wenn sich der von den Gesundheitsbehörden empfohlene physische Abstand als unpraktisch erweist".

Von dieser Pflicht kann abgewichen werden "bei Personen, die zum selben Haushalt gehören, wenn sie sich nicht in der Nähe von Dritten aufhalten" oder durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Mehrzweckbehinderung oder einer ärztlichen Erklärung, die bescheinigt, dass der klinische Zustand oder die kognitive Beeinträchtigung die Verwendung von Masken zulässt.

Das Tragen einer Maske ist auch nicht verpflichtend, wenn es "mit der Art der ausgeübten Tätigkeiten nicht vereinbar ist".