Ein Verbot des Umlaufs zwischen Landkreisen, das seit 00.00 Uhr am 31 Dezember gilt, endete heute um 5 Uhr morgens, aber obligatorische Ausgangssperren bestehen in Lokalitäten mit dem höchsten Übertragungsrisiko von Covid-19. Die landesweiten Beschränkungen für die Neujahrsfeierlichkeiten werden nun auf den Stand der vor den Feiertagen geltenden Notfallmaßnahmen zurückgeführt. Der aktuelle Ausnahmezustand ist am 24. Dezember in Kraft getreten und läuft bis Donnerstag.