Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und das Ende der Übergangszeit bringt neue Verpflichtungen in den steuerlichen Beziehungen von Steuerzahlern mit Wohnsitz dort und mit Einkünften in Portugal (z. B. ein vermietetes Haus) mit sich. Die Antwort auf einige der Fragen, die dieser Prozess mit sich bringt, finden Sie in dieser "Online-Hilfe" der Steuer- und Zollbehörde (TA).

Durch diese neue Funktion weiß der Steuerzahler z.B., dass er verpflichtet ist, einen Steuervertreter in Portugal zu bestellen.

Tatsache ist, dass Steuerzahler, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig sind, wie es seit dem 1. Januar dieses Jahres mit dem Vereinigten Königreich der Fall ist, einen Steuervertreter in Portugal haben müssen, und wenn sie am Ende der Übergangszeit bereits eine portugiesische NIF und einen Wohnsitz im Vereinigten Königreich hatten, kann die Bestellung des Steuervertreters bis zum 30. Juni 2021 erfolgen.

Es ist zu beachten, dass der Prozess der Bestellung eines Steuervertreters elektronisch über das Finanzportal oder persönlich bei einem Finanzamt durchgeführt werden kann.

In diesem Beitrag wird auch auf verschiedene steuerliche Situationen eingegangen, die sich für in Portugal ansässige Personen ergeben können, nämlich wenn sie eine Rente oder andere Einkünfte aus dem Vereinigten Königreich beziehen oder wenn es um das Verbringen oder Versenden von Waren in und aus diesem Land geht.

Wenn Sie in der "Online-Hilfe" keine Antwort auf Ihre Fragen finden, können Sie sich an den Schalter wenden, dessen Antwortzeit etwa drei Arbeitstage beträgt.