Dennoch müssen Sie Schritte unternehmen, um eine neue Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, die Ihren Status als Begünstigter des Austrittsabkommens bestätigt.

Wenn Sie Inhaber einer EU-Registrierungsbescheinigung (ausgestellt vom Rathaus) oder einer Daueraufenthaltsbescheinigung/-karte (ausgestellt von SEF) sind, sollten Sie sich für den Austausch Ihrer aktuellen Dokumente registrieren: https://brexit.sef.pt/en/. Nachdem Sie sich auf dem Portal registriert und das Formular abgeschickt haben, können Sie Ihre Registrierungsbestätigung herunterladen. Wenn Sie ins Ausland reisen, sollten Sie dem Einwanderungsbeamten an der Grenze Ihren Reisepass und den Nachweis des Wohnsitzes in Portugal vorlegen.

Nach Januar 2021 erhalten diejenigen, die sich auf dem Portal registriert haben, eine E-Mail mit der Aufforderung, einen Termin zur Angabe der biometrischen Daten für ihre neue Aufenthaltsgenehmigung zu vereinbaren. Dies wird in einem Rathaus in der Nähe Ihres Wohnsitzes stattfinden, das diesen Service anbieten wird.

Wenn Sie unter dem Austrittsabkommen geschützt sind, aber nicht in der Lage waren, eine Anmeldebescheinigung vor dem Ende der Übergangszeit zu erhalten, sollten Sie sich mit der SEF in Verbindung setzen und deren Anleitung folgen.

Wenn Sie planen, nach dem 1. Januar 2021 nach Portugal zu ziehen, sollten Sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die portugiesischen Konsulate in Ihrem Wohnsitzland.

Die Internationale Organisation für Migration bietet Unterstützung für britische Staatsangehörige, die durch das Austrittsabkommen geschützt sind und Probleme bei der Beantragung ihrer Aufenthaltserlaubnis haben. Wenn Sie zum Beispiel mit einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit leben, wenn Sie mit Sprach- oder Lese- und Schreibbarrieren oder Schwierigkeiten beim Zugang zu relevanten Technologien konfrontiert sind, oder wenn Sie jemanden kennen, dem es so geht und der Unterstützung braucht, können Sie sich an IOM Portugal wenden: uknationalspt@iom.int; (+351) 913 886 456 - Bürozeiten: 10:00-12:30 UHR, 14:30-16:00 UHR.

Mehr Informationen: https://unitedkingdom.iom.int/uknsf-portugal