Die Europäische Kommission hat Aufforderungsschreiben - die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens - an Portugal, Deutschland und Rumänien wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der vierten Geldwäscherichtlinie (AMLD4) geschickt.

Laut einer Erklärung ist die Umsetzungsfrist für die AMLD4 am 27. Juni 2017 abgelaufen. Nach einer Bewertung der von Portugal und den beiden anderen betroffenen Ländern mitgeteilten Umsetzungsmaßnahmen ist Brüssel zu dem Schluss gekommen, dass mehrere Bestimmungen der Richtlinie nicht korrekt in nationales Recht umgesetzt wurden.

Die betroffenen Mitgliedstaaten müssen sich mit zentralen Aspekten des Anti-Geldwäsche-Rahmens befassen, wie dem ordnungsgemäßen Informationsaustausch zwischen den zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIUs), den Anforderungen an die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden und der angemessenen Zusammenarbeit zwischen den FIUs oder der Transparenz von Zentralregistern für wirtschaftliches Eigentum.

Deutschland, Portugal und Rumänien haben zwei Monate Zeit, um zufriedenstellend auf die von der Kommission vorgebrachten Argumente zu reagieren, andernfalls wird die Kommission beschließen, die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens einzuleiten und eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist der Schlüssel zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität und Sicherheit in Europa, betont die Europäische Kommission.