Einkommen wird in verschiedenen Kategorien ausgewiesen: A) Gehälter, B) Einzelkaufleute, E) Kapital, F) Immobilien, G) Kapitalerträge und H) Renten und ist in Portugal unabhängig von seiner Herkunft steuerpflichtig. Für Nicht-Residenten unterliegt nur das tatsächlich in Portugal entstandene Einkommen der Veranlagung.

Für die Berechtigten hat das "Simplified" nicht nur seinem Namen alle Ehre gemacht, sondern, was noch wichtiger ist, die überwältigende Mehrheit der Einzelunternehmer zahlt weniger Steuern als zuvor. Das bedeutet nicht, dass die Steuereinnahmen gesunken sind. Im Gegenteil, mit einem einfacheren und gerechteren System sind mehr Freiberufler regelkonform als je zuvor. Gesetzgeber zur Kenntnis nehmen!

Selbstständige Geschäftstätigkeiten
Alle selbstständigen Geschäftstätigkeiten fallen unter Kategorie B. Dazu gehören:

  • Dienstleistungen;
  • Literarische Rechte (Tantiemen);
  • Gewerbliche und industrielle Aktivitäten (einschließlich Verkauf, Baugewerbe, Herstellung, Immobilienentwicklung, Fischerei, Immobilienverwaltung, Reisen und touristische Aktivitäten, Kunsthandwerk, usw.)
  • Landwirtschaft und Jagd;
  • Forschung und Entwicklung;
  • Zum Einkommen gehören auch Erlöse aus Kapitalgewinnen, Abfindungsvereinbarungen und Subventionen, wenn sie mit der Geschäftstätigkeit verbunden sind;
  • Lokale Beherbergung.

Anmeldung
Lassen Sie die Formalitäten der Gewerbeanmeldung nicht bis zum Ende des Jahres liegen. Sie müssen sich anmelden, bevor Sie Ihr Geschäft eröffnen. Sie müssen sich auch bei der Sozialversicherung anmelden. Elektronische Belege sind ebenfalls Pflicht.

Das vereinfachte Regime
Wenn keine Option angegeben ist, gilt das vereinfachte Regime. Anstelle der traditionellen Methode, die Steuer nach dem Nettogewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben) zu bemessen, definiert die vereinfachte Regelung das steuerpflichtige Einkommen als einen festen Prozentsatz der in Rechnung gestellten Einnahmen. Die Berechnung zur Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens, wenn der Bruttoumsatz 200.000 € nicht übersteigt, lautet wie folgt:

  • Verkauf von Waren und Produkten X 15%
  • Touristische Aktivitäten X 35%
  • Abrechnungen für Dienstleistungen und andere X 75%
  • Sonstige Dienstleistungstätigkeiten X 35%
  • Lizenzgebühren X 95%
  • Nicht geschäftsbezogene Subventionen X 30%
  • Geschäftsbezogene Subventionen und sonstige Einkünfte X 10%
  • Steuerpflichtige Einkünfte X 100%

Einmalig kann man die 200.000 €-Grenze um bis zu 25% überschreiten. Bei wiederholter Überschreitung oder um mehr als 25% fällt man jedoch im folgenden Steuerjahr in die Standardbuchhaltung ("Contabilidade Organizada"). Ein entsprechendes "Change in Business Activity Form" muss eingereicht werden.

Standard Accounting
Wer ein Brutto-Geschäftseinkommen von mehr als 200.000 € hat, fällt in das Standard Accounting. Die Steuer wird auf den Nettogewinn berechnet: die Differenz zwischen den Einnahmen und den anrechenbaren Ausgaben. Ein registrierter Buchhalter ("TOC") ist erforderlich, um die steuerlichen Pflichten zu erfüllen.

Isolierter Act
Wenn das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit weniger als die Hälfte des Mindestlohns ausmacht und weniger als die Hälfte des erklärungspflichtigen Einkommens einer Person ist, kann dieses Einkommen als "Isolierter Act" behandelt werden und folgt den Standardbuchhaltungsregeln. Es ist kein "TOC" (Registered Accountant) erforderlich.

Weiter: Bankzinsen
Dennis Swing Greene ist ein internationaler Steuerspezialist und Vorsitzender von
euroFINESCO s.a. www.eurofinesco.com