In einer Erklärung erklärt der Ausländer- und Grenzdienst (SEF), dass die Einrichtung ab dem 23. März die Funktion der "automatischen Verlängerung" für die ca. 16.000 Aufenthaltsgenehmigungen anbietet, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni ablaufen, "mit einer Garantie für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und der Abmilderung der Folgen, die sich aus der gesundheitlichen Notsituation ergeben haben".

SEF gibt an, dass diese Funktion bis zur neuen Ankündigung für Aufenthaltsgenehmigungen mit einem Ablaufdatum bis zum 31. März verfügbar war, dass aber nun das Datum der "automatischen Verlängerungen" um weitere drei Monate verlängert worden ist.

Seit Juli 2020 hat SEF diese Funktion im "persönlichen Bereich" des SEF-Portals aktiviert, wo ausländische Bürger auf die Funktion "automatische Verlängerung" ihrer Aufenthaltsgenehmigung zugreifen können.

Die SEF betont, dass dieser Prozess der "automatischen Verlängerung", der nun in die vierte Phase geht, vollständig digital ist und keine physische Anwesenheit der Bürger am Serviceschalter erfordert.

Im November 2020 wurde dieses Tool auf ausländische Studenten ausgeweitet, die in Portugal eine höhere Ausbildung absolvieren.

Die SEF gab an, dass seit Juli 2020 rund 104.000 automatische Verlängerungen durchgeführt wurden, hauptsächlich von Bürgern aus Brasilien (49.418), Kap Verde (7.108) und Nepal (6.629).