Einkommen wird in verschiedenen Kategorien ausgewiesen: A) Gehälter, B) Einzelkaufleute, E) Kapital, F) Immobilien, G) Kapitalerträge und H) Renten und ist in Portugal unabhängig von seiner Herkunft steuerpflichtig. Für Nicht-Residenten ist nur das tatsächlich in Portugal entstandene Einkommen steuerpflichtig.

Die Besteuerung von Bankzinsen wurde in der gesamten Europäischen Union mit der Einführung der EU-Zinsrichtlinie harmonisiert. Die folgenden Situationen zeigen, welche steuerlichen Möglichkeiten bestehen und welche Auswirkungen die einzelnen Szenarien haben.

A. Bankgeschäfte in Portugal:

1) Quellensteuer - pauschaler Satz von 28%: die Steuer ist endgültig: keine weitere Meldung erforderlich; oder
2) Zusammenfassende Veranlagung - Meldung der Zinsen zusammen mit anderen Einkünften, die zu Grenzsätzen (englobamento) besteuert werden - (14,5-48%). Der Einbehalt wirkt wie eine Steuergutschrift, die auf die endgültige Veranlagung angewendet wird.
(Hinweis: Bei der Wahl von Nº2 müssen alle Bankkonten an Finanças gemeldet werden)

B. Bankgeschäfte in der Europäischen Union:
1) EU-Zinsrichtlinie schreibt Informationsaustausch vor;
2) Steuerabzug an der Quelle:
a) Veranlagung an der Quelle, begrenzt durch Doppelbesteuerungsabkommen (DTC);
b) Saldo des Steuerabzugs muss gemäß DTC-Verfahren erstattet werden;
3) Meldung von Zinserträgen - 2 Optionen
a) Gesamtveranlagung - Veranlagung mit anderen Einkünften zu Grenzsteuersätzen.
(Hinweis: alle Bankkonten müssen gemeldet und Finanças zur Verfügung gestellt werden) oder
b) autonome Veranlagung: Pauschalsatz von 28% plus
c) Anwendung der internationalen Steuergutschrift kann gemäß Doppelbesteuerungsabkommen gelten.

C. Offshore-Banking
1) Quellensteuer
Netto gezahlte Zinsen:
¼ der Quellensteuer an das Quellenland;
¾ an das Wohnsitzland (Portugal).
oder
2) Informationsaustausch:
Brutto gezahlte Zinsen
Erklärung mit der im Wohnsitzland (Portugal) gezahlten Steuer.
3) Meldung für die endgültige Veranlagung im Wohnsitzland (Portugal)
a) Autonome Veranlagung: eigenständig mit einem Pauschalsatz von 28% besteuert. oder
b) Zusammengefasste Veranlagung (Englobamento): Zinsen werden mit anderen Einkünften deklariert und zu Grenzsätzen (14,5 - 48%) besteuert.
c) Internationale Steuergutschrift:
Für die Nicht-EU-Jurisdiktionen innerhalb Europas (Liechtenstein, Schweiz, Andorra, Monaco und San Marino) sowie die folgenden Offshore-Jurisdiktionen (Jersey, Guernsey und die Isle of Man, die Turks- und Caicos-Inseln, die Britischen Jungferninseln und die Niederländischen Antillen sowie die Cayman-Inseln, Antigua, Montserrat und Aruba) sind Steuergutschriften für Quellensteuern bis zur Höhe der in Portugal fälligen Steuer anrechenbar. Ein über die in Portugal fällige Steuer hinausgehender Steuereinbehalt sollte an der Quelle erstattet werden.

D. Bankgeschäfte außerhalb der EU:
Rund um die Welt
1) Meldung von Einkünften: mit anderen Einkünften zu Grenzsteuersätzen (14,5 - 48 %).
2) DTC-Regeln und anschließende internationale Steuergutschrift können gelten.
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Dennis Swing Greene ist ein internationaler Steuerspezialist und Vorsitzender von
euroFINESCO s.a. eurofinesco.com