"Wir möchten Sie darüber informieren, dass für den Betrieb von Vorführräumen und Kultureinrichtungen weiterhin die in der Richtlinie 028 / DGS vom 28. Mai enthaltenen Regeln gelten", heißt es in einer Mitteilung der IGAC, die am 26. März auf ihrer offiziellen Website veröffentlicht wurde.

Gemäß dem neuen "Entschließungsplan" der Regierung, der am 11. März bekannt gegeben wurde, dürfen Theater, Säle und Kinos ab dem 19. April wieder öffnen.

Die Richtlinie der DGS vom 28. Mai 2020 legt fest, dass in Theatern und Kinos "ein freier Raum zwischen Zuschauern, die nicht im selben Haus wohnen, vorhanden sein muss, wobei die vorherige und die nächste Reihe unterschiedliche Plätze einnehmen".

Das Tragen einer Maske ist für das Publikum Pflicht, ebenso wie die Reinigung der Räume zwischen den Vorstellungen oder Sitzungen.

Bei Räumen mit Bühnen dürfen "die ersten beiden Reihen neben der Bühne nicht besetzt sein, oder alternativ muss ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen Bühnenmund und der ersten besetzten Reihe gewährleistet sein".

Die Zu- und Abgänge des Publikums müssen über einen längeren Zeitraum erfolgen und "eigene, getrennte Kreisläufe haben" und "wenn möglich" müssen die Zugangstüren zu den Räumen offen bleiben.

Die DGS rät außerdem, dass bei Shows und Filmvorführungen keine "Sitzungspausen" eingelegt werden.

Bei Konzertsälen und Theatern, in denen Kabinen vorhanden sind, können diese nur von Personen aus demselben Haushalt belegt werden, wenn sie sechs oder weniger Sitzplätze haben, und solche mit einer Kapazität von mehr als sechs Sitzplätzen können unter Anwendung der Regeln der anderen Orte im Raum belegt werden.

Die DGS-Richtlinien für die Nutzung von kulturellen Einrichtungen können unter folgender Adresse eingesehen werden: https://covid19.min-saude.pt/wp-content/uploads/2020/07/i026499.pdf.