Einkommen wird in verschiedenen Kategorien ausgewiesen: A) Gehälter, B) Einzelkaufleute, E) Kapital, F) Immobilien, G) Kapitalerträge und H) Renten und ist in Portugal unabhängig von seiner Herkunft steuerpflichtig. Bei Nicht-Residenten unterliegt nur das tatsächlich in Portugal entstandene Einkommen der Veranlagung.

Bei der Veranlagung von Unternehmensgewinnen erfolgt die Besteuerung in einem zweistufigen Verfahren: zunächst zahlt das Unternehmen Körperschaftssteuer auf seine Gewinne (IRC), dann zahlen die Anteilseigner individuelle Einkommenssteuer auf diese ausgeschütteten Gewinne (im IRS jetzt Dividenden genannt). Dieses Veranlagungsverfahren wird als "wirtschaftliche Doppelbesteuerung" bezeichnet.

Fast alle Länder in der EU haben eine von mehreren Methoden eingeführt, um die "wirtschaftliche" Doppelbesteuerung abzumildern - einige über die Gesellschaft, andere über die natürliche Person. Unabhängig von der Methode sollte das Endergebnis dasselbe sein: Dividenden, die von der natürlichen Person gemeldet werden, sollten nach der Beseitigung jeglicher "wirtschaftlicher" Doppelbesteuerung sein.

Anschließend wird bei "inbound"-Dividenden (aus anderen EU-Ländern) die "internationale" Doppelbesteuerung nach den Regeln des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) beseitigt.

Aktuelle Praxis

Um die "wirtschaftliche" Doppelbesteuerung zu beseitigen, hat Portugal die "Halbeinkünfte-Methode" eingeführt (nur 50 % der gemeldeten Dividenden unterliegen dem Grenzsteuersatz), abzüglich einer Steuergutschrift für die Quellensteuer an der Quelle. Wenn man sich dafür entscheidet, die Dividenden unabhängig von anderen Einkünften zu besteuern, wird die gesamte Dividende mit einem Pauschalsatz von 28 % besteuert und es gibt keine Steuergutschriften

Verschiedene Veranlagungsszenarien

1.Vonportugiesischen Unternehmen gezahlte Dividenden
- Tributação Autónoma - Einbehaltung an der Quelle zum Pauschalsatz von 28 % (die Steuer ist endgültig wie Bankzinsen) oder
- Englobamento - Meldung zusammen mit anderen Einkünften zu Grenzsätzen (0 - 48 %).
In diesem Fall wirkt die Einbehaltung an der Quelle als Steuergutschrift, die auf die fällige endgültige Veranlagung angewendet wird.

2.VonEU-Gesellschaften ausgeschüttete Dividenden
- Quellensteuerabzug:
a) Die Veranlagung an der Quelle ist durch DTC's (Doppelbesteuerungsabkommen) begrenzt;
b) Der Saldo der einbehaltenen Steuer ist gemäß den DTC-Verfahren zu erstatten;
- Eliminierung der "wirtschaftlichen" Doppelbesteuerung - 2 Optionen
a) Englobamento - Erklärung nur ½ der Dividende zusammen mit anderen Einkünften zu Grenzsteuersätzen (0 - 48%) oder
b) Tributação Autónoma - Erklärung der vollen Dividende - unabhängige Pauschalveranlagung zu 28%;
c) Eliminierung der "Internationalen Doppelbesteuerung": Anwendung der internationalen Steueranrechnung gemäß DTC;

3. Dividenden, die von Unternehmen in anderen Ländern weltweit gezahlt werden
- Meldung von Einkünften: Erklärung zusammen mit anderen Einkünften (englobamento);
- Veranlagung: zu Grenzsätzen (0-48%);
- Internationale Doppelbesteuerung - Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens gelten.


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Dennis Swing Greene ist ein internationaler Steuerspezialist und Vorsitzender von euroFINESCO s.a. www.eurofinesco.com