Laut Fachleuten für Arbeitsrecht werden ab dem 17. Mai, wenn sich bis dahin nichts ändert, die Regeln für die Fernarbeit nicht mehr gelten und die Regeln des Gesetzesdekrets 79-A / 2020 werden gültig, ein Diplom, das letztes Jahr und Anfang dieses Jahres angewandt wurde, das nun von der Regierung bis zum 31. Dezember verlängert wurde.

"Ab dem 17. Mai wird das Gesetzesdekret 79-A wieder in Kraft treten, da es bis jetzt keine Ausnahmeregelung gab", sagte der Arbeitsrechtsanwalt Pedro da Quitéria Faria von Antas da Cunha ECIJA gegenüber Lusa.

Der Arbeitsrechtsanwalt Nuno Ferreira Morgado, von PLMJ, sagt auch, dass, wenn die Regierung beschließt, die Norm, die die obligatorische Telearbeit im ganzen Land bis zum 16. Mai festlegt, nicht aufrechtzuerhalten, "die Regel des Gesetzesdekrets 79-A gilt, die die obligatorische Telearbeit von der Risikoeinstufung der Gemeinde abhängig macht".

Darüber hinaus wird die Telearbeit nur in Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten verpflichtend, die sich in Gebieten befinden, in denen die epidemiologische Situation dies rechtfertigt, fügten die Juristen hinzu.

Laut dem Diplom ist die Telearbeit in diesen Fällen obligatorisch, "unabhängig vom Arbeitsverhältnis, immer dann, wenn die fraglichen Funktionen es zulassen und der Arbeitnehmer die Bedingungen hat, sie auszuüben, ohne dass es einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bedarf".

In Gemeinden mit hohem Risiko muss der Arbeitgeber, wenn er die Fernarbeit ablehnt, diese Entscheidung begründen, und der Arbeitnehmer kann sich an die Behörde für Arbeitsbedingungen (ACT) wenden, wenn er nicht einverstanden ist.

Der Anwalt betont jedoch, dass bei den Aussagen Vorsicht geboten ist, da seit Beginn der Pandemie im März 2020 "die gesetzgeberischen Auslegungen geändert wurden, da es eine Kommunikation aus politischer Sicht gibt".

"Sie haben keine gesetzgeberische Wirkung als solche, aber sie haben oft eine praktische Wirkung", warnte Pedro da Quitéria Faria.