Sie folgt einem Antrag des Linksblocks (BE), um den Schwierigkeiten zu begegnen, die durch die Covid-19-Pandemie entstanden sind.

Es wurde auch beschlossen, dass die Unterstützung auch ohne schriftlichen Vertrag gewährt wird, solange ein Mietvertrag nachgewiesen wird.

Solche Situationen werden jedoch dem Staatsministerium und der Steuerbehörde gemeldet. Gefördert werden auch Einzelunternehmer sowie Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen der Pandemie den Standort gewechselt haben.