Die Verordnung Nr. 6326-A/2021 besagt auch, dass Personen, die vollständig geimpft sind, nicht in Quarantäne gehen müssen - aber sie müssen einen Nachweis über eine vollständige Impfung vorlegen, die in diesem Land für mindestens 14 Tage durchgeführt wurde.

Laut der Verordnung gilt der Impfschutz als vollständig "nach der Verabreichung einer Einzeldosis des Impfstoffs (bei Impfstoffen mit einem Impfschema von einer Dosis); oder nach der zweiten Dosis eines Impfstoffs gegen mit einem Impfschema von zwei Dosen, auch wenn Dosen von zwei verschiedenen Impfstoffen verabreicht wurden; oder nach einer Einzeldosis eines Impfstoffs gegen Covid-19 mit einem Impfschema von zwei Dosen für Personen, die sich von der Krankheit erholt haben - wenn in der Impfbescheinigung angegeben ist, dass das Impfschema nach Verabreichung einer Dosis abgeschlossen wurde."

Diese neue Reiseanordnung, die für Einreisen nach Portugal auf dem Luft-, Land-, See- und Flussweg gilt, tritt vom 28. Juni 2021, 00:00 Uhr, bis zum 11. Juli 2021, 23:59 Uhr, in Kraft.