Diese Verordnung legte fest, dass "die Regeln für den Zugang der Öffentlichkeit zu Räumen, in denen Wettbewerbe im Bereich des Sports stattfinden werden".

Der Gesetzentwurf besagt, dass der Zugang der Öffentlichkeit auf "bis zu 50 Prozent der Kapazität eines jeden Stadions begrenzt ist und der Zugang der Öffentlichkeit der obligatorischen Vorlage eines Antigen-Schnelltests unterliegt, der innerhalb von 48 Stunden vor Beginn jeder Sportveranstaltung durchgeführt wird".

Sportveranstalter und andere für die Durchführung von Wettkämpfen verantwortliche Stellen haben die Verantwortung für die Kontrolle und Überwachung des Zugangs.

"Zuschauern wird der Zutritt ohne einen negativen Antigen-Schnelltest nicht gestattet".

Das Rundschreiben hebt hervor, dass diese Maßnahme für "alle Sportveranstaltungen mit mehr als 100 Personen in den Austragungsorten" verpflichtend ist.

Es weist auch darauf hin, dass diese Tests kostenlos bei einer der teilnehmenden Einrichtungen, wie Apotheken, Kliniken und Labors, durchgeführt werden können.