Die Abgeordnete Cristina Rodrigues (Ex-PAN) ist in den portugiesischen Medien bereits dafür bekannt, kontroverse Themen zur Sprache zu bringen, und in diesem Fall bringt sie ein neues Thema zur Sprache: geburtshilfliche Gewalt.

In Portugal ist dies ein Thema, bei dem es noch wenig Aufklärung gibt. Viele weibliche Stimmen sagen, dass das Problem im Land existiert, aber ohne ausreichende Daten und Diskussionen rund um das Thema.

Probleme wie die Anwendung von Gewalt oder körperlichen Einschränkungen, bedrohliche oder beleidigende Sprache, die sich auf das Selbstwertgefühl der Frau auswirkt, oder die Anwendung von Verfahren, die von der Frau nicht genehmigt oder von der WHO nicht empfohlen wurden, sind die Grundlage des Gesetzentwurfs.
Der an das Parlament geschickte Gesetzentwurf 912/XIV/2 ist verfügbar unter: https://www.parlamento.pt/ActividadeParlamentar/Paginas/DetalheIniciativa.aspx?BID=121036

Was ist geburtshilfliche Gewalt?

Geburtshilfliche Gewalt liegt immer dann vor, wenn eine Person in den Wehen oder während der Geburt Misshandlungen oder die Missachtung ihrer Rechte erfährt, einschließlich der Tatsache, dass sie von medizinischem Fachpersonal gegen ihren Willen zu Eingriffen gezwungen wird.

Eine respektvolle Mütterbetreuung sollte vielmehr Folgendes beinhalten: sichere und rechtzeitige Betreuung, Förderung positiver Interaktionen zwischen Hebammen und Frauen, Schutz der Vertraulichkeit, Beibehaltung einer aktiven Rolle im Geburtsprozess, Einholung der Zustimmung der Frauen vor der Durchführung von Eingriffen und Bereitstellung von Informationen über diese Eingriffe.

In einer Umfrage der portugiesischen Vereinigung für die Rechte der Frau in der Schwangerschaft im Jahr 2015 wurde jedoch festgestellt, dass mehr als 40 Prozent der Frauen angaben, dass sie nicht zu den Eingriffen oder Untersuchungen, die während der Wehen und der Entbindung durchgeführt wurden, befragt wurden und/oder keine Informationen über Entbindungsoptionen erhielten.

Mehr als 10 Prozent der Frauen berichteten, dass ihre Erfahrungen ihr Selbstwertgefühl negativ beeinflussten; 43,8 Prozent von ihnen gaben an, dass sie nicht die Geburt bekamen, die sie sich wünschten; und die Daten zeigten auch, dass 18 Prozent der befragten Frauen ihren Partner nicht bei der Geburt dabei haben durften.

Eines der größten Probleme, über das die Abgeordnete sprach, war der häufige Rückgriff auf die Episiotomie, die in mehr als 60 Prozent der Fälle vorkam und in der Regel ohne Zustimmung und ohne vernünftigen Grund durchgeführt wurde.

Die Episiotomie ist ein chirurgischer Eingriff, der aus einem Schnitt im Perineum, der Region zwischen Anus und Vagina, besteht, um die Passage des Babys zu erleichtern, was "darauf abzielt, die Entwicklung von Risswunden zu minimieren, die letztendlich Harn- und Stuhlgangstörungen beeinträchtigen können", so der Präsident der portugiesischen Gesellschaft für Geburtshilfe und mütterlich-fetale Medizin, Nuno Clode, in einem Meinungsbeitrag in Observador.

Diese routinemäßig durchgeführte Methode wurde jedoch bereits von der WHO kritisiert: "Obwohl die WHO der Ansicht ist, dass die routinemäßige oder großzügige Anwendung der Episiotomie für Frauen in Situationen einer vaginalen Geburt nicht empfohlen wird, führen Ärzte sie immer noch häufig durch", heißt es in der Petition.

Die "UN wiederum ist der Ansicht, dass geburtshilfliche Gewalt weit verbreitet und systematisch ist. Die WHO hat bereits Richtlinien herausgegeben, um globale Standards für die Versorgung gesunder schwangerer Frauen festzulegen und unnötige medizinische Maßnahmen zu reduzieren, wie sie in Portugal nicht vollständig eingehalten werden", so der Abgeordnete.

"Alles in allem stellen wir fest, dass Gewalt gegen Frauen unter der Geburt so normalisiert ist, dass sie noch nicht als Gewalt gegen Frauen angesehen wird", betonte sie.

Kriminalisierung von geburtshilflicher Gewalt in Portugal

Mit einer Petition, die bisher schon von fast 5.000 Menschen unterschrieben wurde, soll dem Entwurf im Parlament Nachdruck verliehen werden, der eine Änderung des Strafgesetzbuches vorsieht.

"Wer einer Frau während der Wehen, der Geburt oder des Wochenbetts körperliche oder psychische Gewalt zufügt, die ihr Schmerzen, Schäden oder unnötige Leiden zufügt oder ihre Wahl- und Entscheidungsfreiheit einschränkt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft", heißt es in dem Entwurf.

Im Falle der Verstümmelung sieht der Gesetzentwurf eine noch härtere Strafe vor: "Eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 240 Tagen" für Eingriffe, die von einem Arzt oder einer anderen rechtlich befugten Person vorgenommen werden und die unter Verstoß gegen die leges artis zur Genitalverstümmelung einer Frau führen und damit eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schweren Schädigung des Körpers oder der Gesundheit schaffen".


Author

Paula Martins is a fully qualified journalist, who finds writing a means of self-expression. She studied Journalism and Communication at University of Coimbra and recently Law in the Algarve. Press card: 8252

Paula Martins