Das Programm startete im Oktober 2012 und seitdem haben fast zehntausend Familien ihr Goldenes Visum erhalten.

Das Goldene Visum, auch bekannt als Aufenthaltserlaubnis für Investitionstätigkeit (ARI), ist eine Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger.

Portugal bietet eine traumhafte Landschaft, eine weite Küste, ein sonnenreiches Klima, gastfreundliche Menschen und eine köstliche Küche. Mehr noch, es bietet diese hohe Lebensqualität zu sehr erschwinglichen Lebenshaltungskosten. Diese Eigenschaften machen Portugal zu einem sehr attraktiven Ziel für internationale Investoren, die in das Land investieren und dort leben, arbeiten und studieren möchten.

Das Goldene Visum für Portugal bietet die Möglichkeit, innerhalb des europäischen Schengen-Raums ohne zusätzliches Visum frei zu reisen und nach nur fünf Jahren einen ständigen Wohnsitz oder die Staatsbürgerschaft Portugals zu erhalten.

Mit dem portugiesischen Reisepass können Sie in 186 Länder reisen, ohne ein Visum zu benötigen, und er steht auf Platz 6 aller Reisepässe.

Mit dem Goldenen Visum Portugals können Sie in Portugal leben, arbeiten und studieren.

Es gibt zahlreiche private britische und amerikanische internationale Schulen.

Wenn Sie sich entschließen, mit dieser Genehmigung Vollzeit in Portugal zu leben, haben Sie vollen Zugang zu allen öffentlichen Diensten, einschließlich Gesundheitsversorgung und Bildung.

Als Hauptantragsteller können Sie das Goldene Visum auf Ihre Familienangehörigen ausdehnen. Das Antragsverfahren gilt gleichzeitig für den Hauptantragsteller, den Ehegatten/Lebenspartner und die Angehörigen.

Sie haben das Recht, in Portugal zu wohnen und zu arbeiten sowie Ihr eigenes Unternehmen in Portugal zu gründen und zu führen.

Im Rahmen des Goldenen Visums sind die Antragsteller nicht einkommenssteuerpflichtig, es sei denn, sie beschließen, in Portugal steuerlich ansässig zu werden, indem sie mehr als 183 Tage im Jahr in Portugal verbringen oder Portugal als ihren "Hauptwohnsitz" anmelden.

Wenn Sie jedoch beschließen, in Portugal steuerlich ansässig zu werden, können Sie eine günstige Steuerregelung für Ausländer, das so genannte NHR-Programm, beantragen, das bestimmte Befreiungen und andere Steuervergünstigungen von der Einkommenssteuer während der ersten zehn Jahre des Aufenthalts umfasst.

Allgemeine Vorteile

Der Empfänger eines Goldenen Visums hat die Möglichkeit,:

  • Einreise nach Portugal, ohne ein Aufenthaltsvisum zu benötigen;
  • sich in Portugal aufzuhalten, zu arbeiten und zu studieren, wobei er sich im ersten Jahr mindestens 7 Tage und in den Folgejahren mindestens 14 Tage in Portugal aufhalten muss;
  • ohne Visum durch den Schengen-Raum zu reisen;
  • die Familienzusammenführung in Anspruch zu nehmen;
  • Antrag auf Erteilung einer Daueraufenthaltsgenehmigung nach dem Ausländergesetz nach fünf Jahren;
  • Möglichkeit, den Erwerb der portugiesischen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu beantragen, wenn die übrigen Voraussetzungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes erfüllt sind, vor allem aber, wenn man sich mindestens fünf Jahre lang legal im portugiesischen Hoheitsgebiet aufhält;
  • Wenn Sie in Portugal steuerlich ansässig werden, können Sie das NHR-Steueranreizprogramm in Anspruch nehmen.

US-Bürger können das portugiesische Goldene Visum beantragen.

Immobilien in ausländischem Besitz bieten viele Vorteile für in den USA steuerlich ansässige Personen, was die Immobilieninvestitionsoption des Programms besonders interessant macht.

Amerikanische Unternehmer können sich auch dafür entscheiden, ihr Unternehmen nach Portugal zu verlagern und dabei die Vorteile des Golden Visa-Programms zu nutzen. Die steuerlichen Anreize in Portugal machen das Land zu einem attraktiven Ziel für eine Neuansiedlung.

Die Investition in das Goldene Visum ist möglich durch:

  • Der Erwerb von Immobilien im Wert von mindestens 500.000,00 Euro;
  • den Erwerb von Immobilien, deren Bau seit mindestens 30 Jahren abgeschlossen ist oder die in einem Stadtsanierungsgebiet liegen, und die Durchführung von Sanierungsarbeiten an den erworbenen Immobilien im Gesamtwert von mindestens 350.000,00 Euro.