Die am 3. August veröffentlichte Vorschrift aktualisiert die Vorschrift 021/2020 vom 23. Dezember 2020 mit dem Thema "Impfkampagne gegen Covid-19 - Comirnaty Vaccine" bezüglich der Wartezeit zwischen den beiden Dosen des Impfstoffs, die am 1. März auf 28 Tage verlängert worden war.

Damals erklärte der stellvertretende Staatssekretär für Gesundheit, António Lacerda Sales, in einer Pressekonferenz, dass es sich um "eine Entscheidung mit breitem fachlichen Konsens der Generaldirektion für Gesundheit und Infarmed" handele, die es ermögliche, bis Ende März weitere 100.000 Personen zu impfen.

Am 30. Juli verteidigte der Koordinator der Task Force für die Covid-19-Impfung, Vizeadmiral Henrique Gouveia e Melo, eine Verkürzung der Frist zwischen den beiden Dosen des Impfstoffs von Pfizer/BioNtech.

Am Rande einer Aktion zur Förderung der Impfung bei jungen Menschen im Parque das Nações in Lissabon erinnerte Gouveia e Melo daran, dass die Frist zwischen zwei Dosen des Impfstoffs von AstraZeneca bereits verkürzt wurde, und verteidigte eine ähnliche Entscheidung für den Impfstoff von Pfizer/BioNtech, insbesondere angesichts der Ankunft von einer Million Impfstoffe dieses Pharmaunternehmens.

In der am 3. August herausgegebenen Norm aktualisiert die Generaldirektion für Gesundheit den Impfplan der Comirnaty und empfiehlt, dass der Abstand zwischen den beiden Dosen 21 bis 28 Tage beträgt.