Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) stellte fest: "Die nationalen Rechtsvorschriften stellen nicht sicher, dass auf eingeführte Gebrauchtfahrzeuge eine Steuer erhoben wird, deren Höhe der Steuer entspricht, die auf ähnliche, bereits auf dem portugiesischen Markt befindliche Gebrauchtfahrzeuge erhoben wird".

Im Jahr 2016 stellte der Gerichtshof fest, dass Portugal gegen seine Verpflichtungen verstoßen hat, den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unter normalen Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Der Gerichtshof stellte fest: "Bei der Festsetzung des Betrags der Kraftfahrzeugsteuer hat das System zur Berechnung des Wertverlusts der Fahrzeuge, das zur Ermittlung des steuerpflichtigen Werts von aus einem anderen Mitgliedstaat nach Portugal eingeführten Gebrauchtfahrzeugen angewandt wurde, den Wertverlust dieser Fahrzeuge im ersten Jahr ihrer Nutzung oder einen Wertverlust von mehr als 52 Prozent bei Fahrzeugen, die mehr als fünf Jahre lang genutzt wurden, nicht berücksichtigt.

Nach dem portugiesischen Steuergesetzbuch richten sich die erhobenen Steuersätze nach dem Hubraum und einer Umweltklausel.

"Portugal behauptet, dem Urteil von 2016 nachgekommen zu sein, indem es das Gesetzbuch geändert hat, um die Anzahl der Bandbreiten zu erhöhen, die für die Berechnung der Abschreibung von in sein Hoheitsgebiet eingeführten Gebrauchtwagen verwendet werden. Anders als in der vorherigen Fassung des Kodex gelten die auf dem Alter des Fahrzeugs basierenden Ermäßigungssätze jedoch nur noch für den Hubraum des Fahrzeugs, während die Umweltkomponente in voller Höhe zu zahlen ist".

Nach Ansicht der Kommission führen die Vorschriften und die Methode zur Berechnung der Steuer dazu, dass ein aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführtes Gebrauchtfahrzeug fast immer höher besteuert wird als ein vergleichbares, in Portugal zugelassenes Gebrauchtfahrzeug, was zu einer Diskriminierung zwischen den beiden Fahrzeugkategorien führt.

Aus diesem Grund hat der Gerichtshof festgestellt, dass Portugal gegen seine Verpflichtungen verstoßen hat.

"Portugal macht geltend, dass diese Situation durch das Ziel des Umweltschutzes gerechtfertigt sei. Es argumentiert, dass die vollständige Zahlung der Umweltkomponente das Ziel hat, die Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen in Portugal einem selektiven Kriterium zu unterwerfen, indem ausschließlich Umweltkriterien angewandt werden, was mit dem Verursacherprinzip im Einklang steht", so der Gerichtshof.

"Auch wenn es den Mitgliedstaaten freisteht, die Regeln für die Berechnung der Zulassungssteuer so festzulegen, dass Erwägungen im Zusammenhang mit dem Umweltschutz berücksichtigt werden, muss jede Form der unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung von Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten oder jede Form des Schutzes konkurrierender inländischer Erzeugnisse vermieden werden."

Eine Vertragsverletzungsklage, die sich gegen einen Mitgliedstaat richtet, der seinen Verpflichtungen aus dem Unionsrecht nicht nachgekommen ist, kann von der Kommission oder einem anderen Mitgliedstaat erhoben werden.

Wenn die Kommission der Auffassung ist, dass Portugal dem Urteil immer noch nicht nachgekommen ist, kann sie eine neue Klage vorschlagen, die möglicherweise finanzielle Sanktionen nach sich ziehen kann.


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Originally from the UK, Daisy has been living and working in Portugal for more than 20 years. She has worked in PR, marketing and journalism, and has been the editor of The Portugal News since 2019. Jornalista 7920

Daisy Sampson