Der EUSS-Status muss beantragt werden, um sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, zu arbeiten, Zugang zu öffentlichen Diensten zu erhalten und dass alle Leistungszahlungen, die sie erhalten, einschließlich Zahlungen für HMRC-Leistungen wie Kindergeld und Steuergutschriften, nicht eingestellt werden.

Die Antragsfrist für EU-, EWR- und Schweizer Bürger, die bis zum 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich leben, endete am 30. Juni 2021. Auch wenn dieser Termin bereits verstrichen ist, ist es möglich, einen verspäteten Antrag beim Innenministerium zu stellen, wenn es triftige Gründe für die Versäumung der Frist gibt. Es gibt keine Frist für berechtigte Familienangehörige, die zu einer Person nachziehen wollen, die bereits einen EUSS-Status im Vereinigten Königreich hat. Sie können jederzeit in das Vereinigte Königreich kommen, müssen aber innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Ankunft einen EUSS-Antrag stellen.

Im Mai versandte die britische Regierung Schreiben an EU-, EWR- und Schweizer Bürger, in denen sie ihnen Schritt für Schritt praktische Hinweise zur Beantragung des EUSS gab. Im August wurden weitere Schreiben an diejenigen versandt, die möglicherweise noch einen Antrag stellen müssen, um ihnen mitzuteilen, wie sie einen verspäteten Antrag stellen können.

Die britische Regierung wird weiterhin alle geeigneten Kanäle nutzen, um diejenigen, die für die EUSS in Frage kommen, zu ermutigen, einen Antrag zu stellen und den ihnen zustehenden Status zu erhalten. Jeden Tag erhalten Tausende von Menschen ihren Einwanderungsstatus im Vereinigten Königreich durch die äußerst erfolgreiche EUSS. Bis zum 30. Juni 2021 sind über sechs Millionen EUSS-Anträge eingegangen, darunter mehr als 400.000 von portugiesischen Bürgern.

Anspruchsberechtigte EU-, EWR- und Schweizer Bürger und ihre Familienangehörigen werden dringend gebeten, sich unter www.gov.uk/eusettlementscheme zu bewerben. Einzelheiten zu Organisationen, die schutzbedürftige Antragsteller unterstützen, finden Sie unter www.gov.uk/help-eu-settlement-scheme.

Antragsteller, die sich nicht trauen, einen Computer oder ein mobiles Gerät zu benutzen, oder die keinen Internetzugang haben, sollten sich an Assisted Digital wenden, um Hilfe bei der Online-Antragstellung zu erhalten: 03333 445 675.