Seit dem 1. Juli 2021, dem Tag des Inkrafttretens der neuen Richtlinie zur Änderung der Mehrwertsteuerregelung, unterliegen alle aus Drittländern eingeführten Waren, auch solche bis zu einem Wert von 22 €, der Mehrwertsteuer, was das Ende der bisherigen Mehrwertsteuerbefreiung für Gemeinschaftskäufe bis zu 22 € bedeutet. Alle Käufe von Waren auf Websites mit Sitz außerhalb der EU sind nun mehrwertsteuerpflichtig und unterliegen unabhängig vom Wert den Zollverfahren.

Gab es vorher schon Probleme bei der Lieferung von Waren aus dem Ausland, so ist das Szenario jetzt noch viel schlimmer. Nach Informationen von Diário de Notícias hat diese Situation dazu geführt, dass Tausende von Bestellungen beim Zoll zurückgehalten werden und noch immer auf ihre Auslieferung warten.

Die europäische Richtlinie - die eigentlich Anfang des Jahres in Kraft treten sollte, aber wegen der Pandemie erst in diesem Sommer in Kraft trat - gilt für alle Mitgliedstaaten und ändert die Mehrwertsteuerregelung und die ergänzenden Rechtsvorschriften für Transaktionen außerhalb der EU.

Darüber hinaus räumte eine offizielle Quelle der CTT gegenüber The Portugal News ein, dass es zu Verzögerungen bei der Lieferung von Waren in der EU gekommen sei. Für sie hat diese neue europäische Richtlinie Veränderungen mit sich gebracht, an die sich der Markt nun gewöhnen muss. Im Moment, so die CTT, verursachen die Komplexität des neuen Prozesses und die Unerfahrenheit der Verkäufer außerhalb des Gemeinschaftsraums mit dem neuen Verfahren Einschränkungen.

"Wir haben weniger als eine Stunde gebraucht, um das Produkt freizugeben"

Die Steuerbehörde (AT), zu der der Zoll gehört, veröffentlichte jedoch am 2. September auf ihrer Website einen Vermerk, nachdem sie kritisiert und beschuldigt worden war, die Verzögerungen verursacht zu haben, und erklärte, dass sie weniger als eine Stunde für die Freigabe eines Produkts benötige.

"Nach Erhalt der Einfuhrzollanmeldung von der CTT bearbeitet AT die Anmeldung für die Postanweisung, führt alle erforderlichen Validierungen durch und ermöglicht dann die Freigabe der Waren in weniger als einer Stunde", heißt es in der AT-Erklärung.

Laut AT muss CTT vor der Übermittlung der Anmeldung prüfen, ob die Online-Plattform, über die der Kauf getätigt wurde, die Zahlung der Mehrwertsteuer sichergestellt hat; andernfalls setzt sich CTT mit dem Kunden in Verbindung und fordert Unterlagen zur Postanweisung und zur Zahlung der Mehrwertsteuer an. Auf der Grundlage der von den Kunden übermittelten Informationen reicht CTT dann die Einfuhrzollanmeldung ein und fordert die Zollbehörden auf, die Bestellung freizugeben.

In demselben Vermerk macht AT CTT für Beschwerden verantwortlich, die beim Zoll eingegangen sind. "Die Beschwerden, die AT in diesem Zusammenhang erhalten hat, beziehen sich auf Bestellungen von CTT, die AT keine Erklärung vorgelegt haben, oder auf Fälle, in denen AT die Freigabe der Waren bereits genehmigt hat, d.h. immer vor oder nach dem Eingreifen des Zolls", heißt es in der Mitteilung, und es wird empfohlen, dass Kunden sich direkt an CTT wenden sollten, wenn sie Fragen zu diesem Thema haben.

Verkäufer übermitteln keine Informationen über die Zahlung der Mehrwertsteuer

Dieselbe offizielle Quelle der CTT teilte The Portugal News mit, dass sie ihr Bestes tue, um die Situation zu verbessern und die Verzögerungen zu verringern; die CTT fügt jedoch hinzu, dass es mehr beteiligte Stellen gebe, die sich der neuen Regeln bewusst sein müssten, um das Problem zu lösen.

"Das derzeitige Zollverfahren der CTT basiert auf Vorabinformationen des Unternehmens, das die Waren außerhalb Europas verkauft", so die CTT. Das bedeutet, dass der Verkäufer dem Postbetreiber am Bestimmungsort - in diesem Fall der CTT - den Nachweis über die Zahlung der Mehrwertsteuer durch eine elektronische Nachricht übermitteln muss, die einem bestimmten Protokoll entspricht.

Wenn diese Nachricht jedoch nicht von einem Unternehmen übermittelt wird, das die Waren außerhalb Europas verkauft - "was in diesem frühen Stadium sehr häufig vorkommt -, kann die CTT nicht sicherstellen, dass das betreffende Produkt die Mehrwertsteuer entrichtet hat, und dies erlaubt nicht die Freigabe für den Versand an den Endkunden".und fügte hinzu, dass "für diesen Zweck nur die vom Verkäufer zur Verfügung gestellten elektronischen Informationen gültig sind, so dass es der CTT aufgrund der Auferlegung von AT nicht einmal möglich ist, diese Informationen zu vervollständigen, selbst wenn sie vom Kunden zur Verfügung gestellt werden", erklärte die CTT.

Das derzeitige Verfahren verlangt von den Verkäufern, dass sie sich bewusst sind, dass sie anfangen müssen, der CTT mehr Informationen zu geben. In diesem Sinne: "Die CTT arbeitet daran, das Bewusstsein für die neuen Regeln zu schärfen", und appelliert an ihre Kunden, auf Zollabfertigungsmitteilungen zu reagieren und vollständige Informationen zu übermitteln, die es der CTT ermöglichen, Prozesse innerhalb der Fristen abzuschließen.

Die CTT ist werktags zwischen 8:30 und 19:30 Uhr unter der Telefonnummer 21 047 16 16 oder über das Kontaktformular auf https://www.ctt.pt/ajuda/contactoerreichbar.


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Paula Martins is a fully qualified journalist, who finds writing a means of self-expression. She studied Journalism and Communication at University of Coimbra and recently Law in the Algarve. Press card: 8252

Paula Martins