Das portugiesische Festland tritt in die letzte Phase der Aufhebung der Beschränkungen ein, die zur Bekämpfung der Pandemie verhängt wurden. Dieser Plan hing von der Geschwindigkeit der Impfung ab, die dem Ziel von 85 % sehr nahe kommt.

Die erste Phase trat im August in Kraft, als 57 % der Bevölkerung die Impfung gegen Covid-19 abgeschlossen hatten, die zweite begann am 23. desselben Monats, als 70 % der Portugiesen bereits zwei Dosen des Impfstoffs erhalten hatten.

Angesichts der aktuellen epidemiologischen Situation herrscht auf dem Festland bis zum 31. Oktober um 23.59 Uhr Alarmbereitschaft, die niedrigste Stufe der im Zivilschutzgesetz vorgesehenen Katastrophenhilfe.

Restaurants und Geschäfte ohne Kundenbeschränkung

Für gewerbliche Einrichtungen, Restaurants, Cafés und den allgemeinen Handel gilt keine Höchstzahl von Kunden oder Personen pro Gruppe mehr, und auch die Beschränkungen der Öffnungszeiten werden aufgehoben.

Das Ende dieser Kapazitätsbegrenzung gilt auch für Familienveranstaltungen wie Hochzeiten und Taufen.

Veranstaltungen mit 100 % Auslastung und Zertifikat für Großveranstaltungen

Kulturelle Veranstaltungen haben keine Kapazitätsbeschränkung mehr, aber für kulturelle Großveranstaltungen ist ein digitales Zertifikat erforderlich, und die Generaldirektion für Gesundheit (DGS) ist dafür zuständig, zu definieren, was diese Veranstaltungen sind.

Wiedereröffnung von Bars und Clubs

Nachtlokale, die seit März 2020 wegen der Pandemie geschlossen waren, dürfen ab heute wieder öffnen.

Maskenpflicht an gefährdeten Orten und bei großen Versammlungen

Das Tragen von Masken ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bürgerläden, in Schulen (außer in Freizeiträumen im Freien), in Konzertsälen, Kinos, Konferenzräumen, Veranstaltungsorten, Gesundheitseinrichtungen und -diensten, Wohn- und Aufnahmestrukturen oder häuslichen Unterstützungsdiensten für gefährdete Bevölkerungsgruppen, ältere oder behinderte Menschen vorgeschrieben.

Die Maskenpflicht wird auch in Geschäftsräumen mit einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern, einschließlich Einkaufszentren, beibehalten.

Grundlage dieser Entscheidung sind Orte mit hohem Personenaufkommen, wie z. B. in öffentlichen Verkehrsmitteln, einschließlich Flugzeugen.

In Restaurants und Hotels ist kein digitales Zertifikat mehr erforderlich

Restaurant- und Hotelgäste müssen künftig nicht mehr ihren Impfpass oder einen negativen Test auf Covid-19 vorlegen.

Dieses Dokument oder ein Test mit negativem Ergebnis ist auch nicht mehr erforderlich für Gruppenkurse in Fitnessstudios sowie für den Zugang zu Glücksspieleinrichtungen, Kasinos und Spas.

Der Zugang zu Bars und Clubs, die ihre Tätigkeit nun wieder aufnehmen, ist von der Vorlage der Bescheinigung abhängig, allerdings nur für Kunden, Arbeitnehmer und Lieferanten sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die Vorlage des Dokuments wird auch für Reisen auf dem See- oder Luftweg sowie für Besuche in Heimen und Gesundheitseinrichtungen obligatorisch sein, da die Krankenhausbesuche bei stationären Patienten wieder aufgenommen werden.

Fernarbeit

Die Regierung hat auch beschlossen, die Empfehlung zur Telearbeit aufzuheben.

Personen, die immunsupprimiert sind oder Kinder oder Angehörige mit einer Behinderung oder chronischen Krankheiten haben, haben jedoch Anspruch auf Telearbeit, wann immer dies möglich ist, ohne eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

Im August wurde bereits ein Schritt zur Einschränkung der Telearbeit unternommen, indem die Exekutive beschloss, dass diese in Gemeinden mit hohem Risiko nicht mehr obligatorisch ist, sondern nur noch auf dem gesamten Festland empfohlen wird.

Die Vorschrift von Tests in Unternehmen mit mehr als 150 Arbeitnehmern am selben Arbeitsplatz wird außerdem abgeschafft.

Ende der Beschränkung des Alkoholverkaufs und der Fahrpläne

Der Verkauf und der Konsum von Alkohol in öffentlichen Räumen ist eine weitere Beschränkung, die ebenfalls aufgehoben wird, ebenso wie die von Fahrplänen, die aufgrund der Pandemie eingeführt worden war.

Maßnahmen für Wohneinrichtungen

Für Besuche in Pflegeheimen, Betreuungseinrichtungen und anderen Wohneinrichtungen für Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, Personen mit internationalem Schutzstatus und Einrichtungen für Opfer häuslicher Gewalt ist die Vorlage eines digitalen Zertifikats erforderlich.

Neben anderen Maßnahmen sollten regelmäßige Covid-19-Screenings für Benutzer sowie für Fachleute, die eine chirurgische Maske tragen müssen, durchgeführt werden.

Aufhebung der Beschränkungen für die Kapazität von Sportstätten

Die aktualisierte DGS-Norm sieht keine Kapazitätsbeschränkungen für Sportstätten mehr vor, wobei die Pflicht zur Vorlage eines Impfscheins gegen Covid-19 und zum Tragen einer Maske beibehalten wird.

Die Sitzplatzkapazität kann sich nach der genehmigten Gesamtkapazität des Veranstaltungsortes richten, wie in den Leitlinien für Sportveranstaltungen in Hallen und im Freien zu sehen ist.