"Obwohl die Vorlage des digitalen EU-Covid-Zertifikats für den Zugang zu den Räumlichkeiten dieser Einrichtungen nicht obligatorisch ist, wird seine Vorlage dennoch empfohlen", so die DGS in der Norm "Covid-19: Körperliche Aktivität, Räume für die Ausübung von Körperübungen, Massagen und Gesundheitsclubs".

"Gruppensitzungen für schwangere Frauen, ältere Menschen oder Menschen mit chronischen Krankheiten, die nicht vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, werden während der Covid-19-Pandemie nicht empfohlen, unbeschadet der individuellen Praxis", betont die nationale Gesundheitsbehörde.

In Räumen für körperliche Betätigung müssen die Geräte auf der gleichen Seite aufgestellt werden, um zu vermeiden, dass sie sich mit anderen Geräten "gegenüberstehen".

Die unter die Norm fallenden Räume müssen die vorherige elektronische Anmeldung von Gruppentraining und Kursen begünstigen, und die Ein- und Ausgänge müssen, soweit möglich, über eigene und getrennte Kreisläufe verfügen, um den Kontakt zwischen Personen zu vermeiden.

Außerdem muss ein ordnungsgemäß genehmigtes Verzeichnis der Angestellten und Praktiker (Name und Telefonnummer) geführt werden, die die Räume besucht haben, und zwar nach Datum und Uhrzeit (Eintritt und Austritt), um eine mögliche epidemiologische Überwachung zu ermöglichen.

"Es wird empfohlen, dass zwischen den Sitzungen in demselben Raum die Erneuerung der Raumluft gewährleistet sein muss" und "bei natürlicher Belüftung müssen Türen und Fenster mindestens 15 Minuten lang geöffnet sein".

Was die Massageräume betrifft, so empfiehlt die DGS, dass sie individuell gestaltet und zwischen den Anwendungen ordnungsgemäß desinfiziert und gelüftet werden müssen und dass Kunden und Mitarbeiter eine Maske tragen müssen.

"Bei Eingriffen, die das Gesicht oder die Atemwege berühren, können zusätzlich zur Maske ein Visier oder eine Schutzbrille und eine Kappe verwendet werden".

Die DGS veröffentlicht spezifische Regeln für Saunaräume, türkische Bäder, Hydromassagen/Jacuzzi und Geräte, bei denen Aerosole entstehen können, um das Risiko einer Übertragung von Covid-19 zu minimieren.

Zu diesen Regeln gehören die Handhygiene am Eingang des Raums, die individuelle Nutzung von Geräten, die von mehreren Personen gebraucht werden können, wenn diese zusammenleben, und eine Pause von mindestens 15 Minuten zwischen jeder Nutzung zur Reinigung und Desinfektion von Räumen, Geräten und Gegenständen.

Hydromassage-/Jacuzzi-Anlagen, die sich im selben Raum wie andere Anlagen, z. B. Schwimmbäder, befinden, können gleichzeitig benutzt werden, sofern sie durch eine Wand getrennt sind, die keinerlei Kontakt zwischen den Benutzern zulässt.

"Die Nutzung von Umkleideräumen ist nur zulässig, wenn die Bedingungen der räumlichen Trennung, der Hygiene, der Reinigung und der Desinfektion gewährleistet werden können".