Auf die Frage der Agentur Lusa nach der Situation in Portugal folgend der Veröffentlichung des Berichts, der darauf hinweist, dass in Frankreich in den letzten Jahrzehnten mehr als 200.000 Kinder Opfer von sexuellem Missbrauch in der Kirche geworden sind, sagte der CEP nach Angaben seines Sekretärs, Pater Manuel Barbosa, dass "der Ständige Rat und die Vollversammlung des CEP die Angelegenheit auf der Tagesordnung halten und weiterhin Maßnahmen ergreifen, um das umzusetzen, was in den im November 2020 verabschiedeten Leitlinien festgelegt ist".

Diese Richtlinien "bestehen auf Prävention, Ausbildung, Untersuchung und Behandlung möglicher Beschwerden über Fälle, unter Berücksichtigung der kanonischen und zivilen Gesetzgebung", sagte der CEP-Sekretär und räumte ein, dass die Epidemie den Fortschritt der Arbeit wie ursprünglich geplant behindert hat.

"Alle Diözesen haben Kommissionen für den Schutz von Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen eingerichtet, deren Befugnisse in dem oben genannten Dokument [Leitlinien] beschrieben sind. Von Anfang an war beabsichtigt, regelmäßige Treffen der Kommissionen zur Information, Schulung und zum Erfahrungsaustausch abzuhalten. Angesichts der Pandemie war es nicht möglich, in dieser Richtung große Fortschritte zu machen", so Pater Manuel Barbosa.

Dennoch fand am 31. Mai 2021 in Fatima ein Treffen mit allen Diözesankommissionen unter der Leitung des Jesuitenpaters Hans Zollner, Mitglied der Päpstlichen Kommission für die Vormundschaft über Minderjährige und Präsident des Zentrums für den Schutz von Minderjährigen, welches zum Institut für Psychologie der Päpstlichen Universität Gregoriana gehört, statt", so der CEP-Sekretär.

"Das Thema wird weiter behandelt, und zwar mit der Bildung einer Gruppe auf nationaler Ebene aus den Diözesankommissionen, wie in Artikel 25 der Leitlinien erwähnt", in dem es heißt, dass die Bischofskonferenz bestrebt ist, sich über die Aktivitäten der einzelnen Kommissionen zu informieren und, soweit möglich, ihre Kräfte zu bündeln, damit die Arbeit jeder Diözesankommission gemeinsam mit anderen kirchlichen und zivilen Einrichtungen durchgeführt werden kann".

Zu den möglichen Initiativen, die von der Bischofskonferenz gefördert werden können, "gehören Treffen zur Ausbildung und zum Erfahrungsaustausch, die mögliche Ausarbeitung von Handbüchern mit bewährten noch nicht vorhandenen Praktiken, die von kirchlichen Einrichtungen umgesetzt werden können, sowie andere ähnliche Initiativen", heißt es in dem von der CEP-Vollversammlung im November 2020 verabschiedeten Dokument.