Nach Angaben der regionalen Gesundheitsdirektion ist trotz der "hohen Durchimpfungsrate in der Region und der aktuellen epidemiologischen Situation, die eine Strategie der schrittweisen, progressiven und verhältnismäßigen Flexibilität der im Rahmen der Pandemie durchgeführten Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit unterstützt, die Verwendung von Masken weiterhin eine wichtige Maßnahme zur Eindämmung von Infektionen, insbesondere in Umgebungen und Bevölkerungsgruppen mit einem höheren Risiko für eine SARS-CoV-2-Infektion".

Die Maßnahme gilt auch für Bildungs-, Unterrichts- und Kinderbetreuungseinrichtungen, mit Ausnahme von Freizeiteinrichtungen im Freien, Konzertsälen, Kinosälen, Kongresssälen, Veranstaltungsorten mit Unternehmenscharakter, improvisierten Veranstaltungsorten, insbesondere kulturellen oder ähnlichen, sowie Veranstaltungsorten jeglicher Art und Sportfesten.

Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt auch für Einrichtungen und Dienste des Gesundheitswesens, Wohn- oder Schutzeinrichtungen oder häusliche Unterstützungsdienste für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen sowie für integrierte Dauerversorgungseinheiten des Nationalen Netzes für integrierte Dauerpflege und für andere Wohneinrichtungen und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche.

Der Rundbrief schreibt die Verwendung von Masken an Orten vor, an denen dies in den Normen der Generaldirektion für Gesundheit festgelegt ist, sowie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Passagiere, einschließlich des Flugverkehrs, und bei der Beförderung von Fahrgästen mit Taxis oder TVDE.