Der Zugang zu Restaurants in der Silvesternacht hängt von der Vorlage eines negativen Covid-19-Testergebnisses oder von der Durchführung eines Selbsttests beim Eintritt ab.

Nach den von der DGS aktualisierten Leitlinien ist der Zutritt zum Essen in Restaurants und ähnlichen Einrichtungen, die am 30. und 31. Dezember sowie am 1. Januar nicht aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen geschlossen sind, von der Vorlage eines negativen Covid-19-Testergebnisses oder eines zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Selbsttests abhängig.

Die DGS weist darauf hin, dass die Vorlage des Testnachweises für Kunden auf offenen Terrassen sowie für "den Zutritt dieser Bürger in das Innere des Etablissements zum Zwecke des Zugangs zu den gemeinsamen Dienstleistungen, nämlich dem Zugang zu den sanitären Einrichtungen und den Zahlungssystemen (einschließlich der Bezahlung und Abholung von Mahlzeiten in einem Take-away-Service)" nicht erforderlich ist.

Diejenigen, die ein digitales Rückgewinnungszertifikat besitzen, sind ebenfalls von der Vorlage eines Tests befreit.

Der Leitfaden weist auch darauf hin, dass diese Einrichtungen an den Eingängen gut sichtbar die Präventions- und Infektionskontrollmaßnahmen anzeigen müssen, die von den Kunden zu befolgen sind, insbesondere die obligatorische Verwendung einer Maske, wenn sie nicht essen oder sich im Raum bewegen, die Einhaltung des räumlichen Abstands zwischen den Personen, die Einhaltung der Atemwegsetikette und das Händewaschen oder die Desinfektion.

Der DGS-Leitfaden besagt auch, dass diese Einrichtungen ihren spezifischen Notfallplan für Covid-19 erstellen und/oder aktualisieren müssen, und empfiehlt außerdem die "minimalistische Verwendung von desinfizierten dekorativen Elementen in den Räumen, um das Waschen, die Hygiene und die Oberflächendesinfektion am Arbeitsplatz zu erleichtern".

Außerdem wird empfohlen, "für eine gute Belüftung der Räume zu sorgen, vorzugsweise mit natürlicher Belüftung durch das Öffnen von Türen oder Fenstern".

Restaurants sollten auch "die Bereitstellung/Nutzung vom Take-away-Service in Erwägung ziehen" und Händedesinfektionsmittelspender in der Nähe des Eingangs und an anderen bequem zugänglichen Stellen bereitstellen.