Nach Angaben der Generaldirektion für Gesundheit (DGS) verkürzen die neuen Vorschriften auch die Isolierung von Risikokontakten auf sieben Tage, ändern aber die Definitionen dieser Kontakte, wobei diese Änderungen erst am Montag, den 10. Januar, in Kraft treten.

Als Risikokontakte gelten nun die Mitbewohner von bestätigten Fällen, sofern sie nicht über eine vollständige Impfung mit Auffrischungsdosis verfügen, sowie Personen, die in Heimen oder anderen Einrichtungen für ältere Menschen, in therapeutischen und sozialen Gemeinschaften sowie in Notunterkünften und im Langzeitpflegenetz leben oder arbeiten.

Die DGS definiert, dass asymptomatische Personen und solche mit leichten Symptomen sich selbst überwachen können und nicht am siebten Tag getestet werden müssen, um aus der Isolation herauszukommen.

Das DGS weist darauf hin, dass asymptomatische Personen mit einem positiven Ergebnis sich selbst isolieren sollten, wobei die Selbstisolierung für Labortests unterbrochen werden sollte, wenn dies angezeigt ist", und sich einem professionellen Antigen-Schnelltest (TRAg) oder einem Molekulartest (TAAN) unterziehen können.

Nach dem Test (24 bis 48 Stunden) erhalten sie eine Nachricht, in der ihnen das Formular zur Unterstützung der epidemiologischen Untersuchung, Informationen über die Erklärung der Isolierung und das Merkblatt mit Empfehlungen und zu beachtenden Maßnahmen übermittelt werden.

Die Norm legt fest, dass asymptomatische Personen auch einen Selbsttest machen können, "wenn es nicht möglich ist, innerhalb von 24 Stunden eine TRAg oder TAAN durchzuführen". In diesem Fall müssen sie sich an die SNS24 wenden, über die sie die Aufforderung zur Durchführung einer TAAN oder TRAg (Bestätigungsuntersuchung), Informationen über die Isolierungserklärung und die Broschüre mit Empfehlungen und zu beachtenden Maßnahmen erhalten.

Die Norm besagt auch, dass Personen mit einer durch SARS-CoV-2 bestätigten Infektion, die zum Zeitpunkt der Diagnose asymptomatisch sind, zur Selbstbehandlung und Isolierung zu Hause angezeigt sind und sich bei Auftreten von Symptomen an die SNS24 wenden müssen.