Nach Angaben des MAI wurden außerdem 41 Fluggesellschaften mit Geldstrafen belegt, weil sie diese Passagiere ohne negativen Test an Bord genommen hatten.

Das Ministerium für innere Verwaltung (MAI) teilte der Agentur Lusa mit, dass die PSP und die SEF zwischen dem 1. Dezember und dem 10. Januar 1.460.089 Passagiere und 13.866 Flüge kontrolliert haben, was zu 2.245 Verstößen führte.

Von den 2.245 Verstößen wurden 1.465 von der PSP, die Passagiere von Flügen aus dem Schengen-Raum (europäischer Raum des freien Personenverkehrs) kontrolliert, und 780 von der SEF, die Reisende aus Ländern außerhalb des Schengen-Raums prüft, beanstandet.

Seit dem 1. Dezember 2021 müssen alle Passagiere, die auf dem Luftweg in Portugal ankommen, beim Aussteigen einen negativen Test oder eine Genesungsbescheinigung vorlegen.

Fluggäste auf Inlandsflügen, Kinder unter 12 Jahren und die Besatzung sind von der Verpflichtung zu PCR- oder Schnelltests ausgenommen.

Fluggesellschaften, die Passagiere ohne einen negativen Test befördern, müssen mit einem Bußgeld zwischen 20.000 und 40.000 Euro pro Passagier rechnen, und Reisende, die bei der Ankunft keinen Test vorlegen, müssen ebenfalls mit einem Geldstrafe zwischen 300 und 800 Euro rechnen.

Das MAI gibt außerdem an, dass unter den 2.245 Ordnungswidrigkeiten acht Ausländer sind, denen die Einreise ins Land verweigert wurde, weil sie bei der Ankunft keinen Test vorlegten, da nur portugiesische Staatsbürger und Einwohner den Test am Flughafen absolvieren können.

Aus den Daten des MAI geht außerdem hervor, dass an den Flughäfen 2.266 diagnostische Tests bei Passagieren durchgeführt wurden, die ohne dieses Dokument eingereist waren.

An den Landgrenzen benötigen Bürger aus Ländern außerhalb der Europäischen Union und aus EU-Ländern, die als rot oder dunkelrot gefährdet gelten, ebenfalls seit dem 1. Dezember einen negativen Test oder eine Genesungsbescheinigung.

Bürger aus EU-Ländern, die als Länder mit geringem oder mittlerem Risiko gelten, müssen für die Einreise nach Portugal eine Impfung, einen Test oder eine Genesungsbescheinigung vorweisen.

Die GNR und der Ausländer- und Grenzschutzdienst führten bis zum 10. Januar 15.022 stichprobenartige Kontrollen an den Landgrenzen durch, um Tests auf Covid-19 sicherzustellen, so das MAI.

Im Rahmen dieser Operationen wurden 88.104 Kontrollen von Leicht- und Lastkraftwagen, Motorrädern, Zügen und Bussen durchgeführt, die zu 36 Ordnungswidrigkeitenbescheiden wegen fehlender Prüf- oder Verwertungsbescheinigung führten.

Das MAI erwähnt auch, dass 526 Diagnosetests an den Landgrenzen durchgeführt wurden.

Die Kontrollen in den Grenzgebieten werden bis zum 9. Februar andauern.