Ein heute im Diário da República veröffentlichter gemeinsamer Erlass über das Ein- und Ausschiffen und die Landlizenzen von Passagieren und Besatzungen von Kreuzfahrtschiffen in Häfen auf dem portugiesischen Festland weist darauf hin, dass die Ausnahme von der Regel Passagiere sind, deren Herkunftsland ein Land ist, in das wesentliche Reisen erlaubt sind.

In der von den Ministern für Verteidigung, Innere Verwaltung, Gesundheit, Infrastruktur und Wohnungsbau unterzeichneten Verordnung ist auch festgelegt, dass die Überprüfung des Vorhandenseins der erforderlichen Dokumente (digitales Impfzertifikat Covid EU, von einem Drittland ausgestellter Impf- oder Genesungsnachweis oder negativer Test) in der Verantwortung der Kreuzfahrtreeder liegt.

Ferner wird festgelegt, dass die Hafenbehörde oder der Konzessionär des Terminals auf Kosten der Passagiere, die ausnahmsweise ohne Test in das nationale Hoheitsgebiet einreisen, in einem dafür vorgesehenen Raum Labortests mit Nukleinsäureamplifikation (TAAN) oder Antigen (TRAg) zur Verfügung stellen muss.

Passagiere, die einen Test benötigen, müssen das Ergebnis in der Hafenanlage abwarten, was von der Hafenverwaltung sichergestellt werden muss.

Ist das Testergebnis positiv, muss die Gesundheitsbehörde informiert werden, die dann entscheidet, ob der Passagier in einer Gesundheitseinrichtung oder in einem Heim untergebracht werden muss.

Hat der Bürger seinen Wohnsitz nicht im Inland, so muss er an einem von den Behörden angegebenen Ort untergebracht werden, und zwar auf Kosten des Reeders des Kreuzfahrtschiffes, der auch die Kosten für die Verpflegung des Passagiers während dieses Zeitraums zu tragen hat, heißt es in der Verordnung, mit der die Vorschriften, die bereits für Passagiere gelten, die auf dem Luft- und Landweg in das portugiesische Festland kommen, auf den Seeverkehr ausgedehnt werden.

Die in der Verordnung festgelegten Regeln gelten ab heute bis zum 20. März 2022, 23:59 Uhr, und können je nach Entwicklung der Seuchenlage in Portugal verlängert werden.

Die Verpflichtung, bei der Einreise auf dem Luftweg zum portugiesischen Festland einen negativen Test auf Covid-19 vorzulegen, gilt seit dem 7. Februar nicht mehr, nachdem der Ministerrat letzte Woche einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte.