Der Alarmzustand ist die niedrigste Stufe der Reaktion auf Katastrophensituationen im Grundgesetz für den Katastrophenschutz.

"Der Ministerrat hat heute eine Resolution verabschiedet, die die Ausrufung der Alarmstufe im Rahmen der Covid-19-Pandemie bis zum 22. März 2022, 23:59 Uhr, verlängert", heißt es in der Erklärung.

Nach Angaben der Regierung behält die Resolution, die am 8. März in Kraft tritt, die derzeit geltenden Maßnahmen unverändert bei.

Zu den geltenden Maßnahmen gehört die obligatorische Verwendung einer Maske in öffentlichen Innenräumen, Gesundheitseinrichtungen und Verkehrsmitteln.

Für Personen, die keine Auffrischungsdosis des Impfstoffs gegen Covid-19 haben, bleibt der negative Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 bei Besuchen in Wohnungen und Gesundheitseinrichtungen obligatorisch, da es sich um besonders gefährdete Gruppen handelt.