Die Entscheidung, die dritte Phase des Vertragsverletzungsverfahrens einzuleiten, ist laut einer Erklärung der Gemeinschaftsexekutive auf das Fehlen von Informationen über die Ausarbeitung eines "nationalen Aktionsplans zur Bewältigung der langfristigen Risiken der Radonexposition, wie in der Richtlinie [EU-Recht] gefordert", zurückzuführen.

Die betreffende Richtlinie dehnt die Anwendung der Sicherheitsvorschriften auf alle Strahlungsquellen und Expositionskategorien aus: berufliche, medizinische, öffentliche und Umweltstrahlung.

Schutz von Arbeitnehmern

Die Vorschriften betreffen den Schutz von Arbeitnehmern, insbesondere von medizinischem Personal, an Arbeitsplätzen mit Radon in Innenräumen und bei Tätigkeiten, bei denen natürliches radioaktives Material verarbeitet wird, insbesondere Radon in Wohnungen, sowie von Patienten, die sich beispielsweise einer Strahlentherapie unterziehen.

Die Richtlinie über grundlegende Sicherheitsnormen hätte bis zum 6. Februar 2018 vollständig in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Im November 2019 richtete die Europäische Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Portugal, in der sie das Land aufforderte, ihr alle Maßnahmen zur Umsetzung der oben genannten Richtlinie mitzuteilen.

Seitdem hat Portugal weitere Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt, die Vorschriften jedoch nicht vollständig umgesetzt.