Es ging um die Klage gegen die portugiesische Justiz, die Gonçalo Amaral freigesprochen hatte, weil er die Eltern des britischen Mädchens, das im Mai 2007 in Lagos verschwunden war, nach Anschuldigungen des ehemaligen Inspektors der Kriminalpolizei in einem Buch und in einer Fernsehsendung entschädigt hatte.

Das Ehepaar hatte Amaral zunächst wegen Verleumdung verklagt. 2015 entschied das portugiesische Gericht zu ihren Gunsten, was jedoch zwei Jahre später von den portugiesischen Gerichten wieder aufgehoben wurde.

Kate und Gerry McCann hatten diesbezüglich eine Beschwerde gegen Portugal eingereicht, doch der EGMR sah keine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre.

Für Kate und Gerry McCann stellten die Äußerungen des Leiters der Ermittlungen zum Verschwinden ihres damals dreijährigen Kindes eine Verletzung ihres Rechts auf Achtung des Privatlebens und des Rechts auf die Unschuldsvermutung dar.

Die McCanns haben nun drei Monate Zeit, um gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen.