Um jedoch zu verhindern, dass Selbsttests wieder nur in Apotheken oder an anderen Orten, an denen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel verkauft werden, zur Verfügung gestellt werden, hat die Regierung eine Ausnahmeregelung vorgeschlagen, die vorsieht, dass Antigen-Schnelltests in "Supermärkten, Verbrauchermärkten und bei den jeweiligen Großhändlern zur Verfügung gestellt werden, sofern die vom Hersteller in den Angaben auf dem Etikett und/oder in der Packungsbeilage festgelegten Bedingungen gewährleistet sind".

"Da der Zugang der Bevölkerung zu diesen Tests als Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Gesundheit nicht mit der ausschließlichen Abgabe in Apotheken und an Orten, an denen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel verkauft werden, vereinbar ist, ist es wichtig, die Bedingungen zu schaffen, um die Erlaubnis zur Verfügbarkeit dieser Tests an anderen Orten aufrechtzuerhalten", begründet die Exekutive.