Der LBP wurde vom Institut für Mobilität und Verkehr (IMT) darüber informiert, dass Fahrzeuge, die für den Transport von Patienten eingesetzt werden, die der Feuerwehr zugewiesen sind, nun von der Zahlung von Mautgebühren befreit sind.

Nach Angaben des LBP waren diese Fahrzeuge für den Krankentransport vor 10 Jahren von der Mautbefreiung ausgeschlossen.

Der LBP hält die Ersetzung für eine gerechte Maßnahme, da diese Fahrzeuge nicht nur für den Transport von Patienten zu Konsultationen, Untersuchungen oder Physiotherapie, sondern auch für den Abtransport von gefährdeten Personen und für den Transport von Feuerwehrleuten zu den verschiedenen Einsatzorten, insbesondere bei Bränden, verwendet werden.

Die Entscheidung des IMT folgt "einer Anweisung des Staatssekretärs für Infrastruktur", der die Konzessionäre angewiesen hat, "die Befreiung von der Mautgebühr für Fahrzeuge, die für den Transport von Patienten bestimmt sind, fortzusetzen", die den Verbänden zugewiesen sind, die Eigentümer von Feuerwehren sind.

Das IMT wies die Konzessionäre außerdem an, "alle anhängigen Ordnungswidrigkeits- und Steuervollstreckungsverfahren wegen Nichtbezahlung der Mautgebühren" für die Fahrzeuge zu beenden.

Das Ende der Maut für alle Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr war eine der Forderungen des LBP.