Die Vereinbarung erhöht die Ambitionen des derzeitigen EU-Kohlenstoffmarktes, indem sie die der Industrie gewährten kostenlosen "Verschmutzungsrechte" auslaufen lässt.

Gleichzeitig sollen die Emissionen aus der Beheizung von Gebäuden und dem Straßenverkehr mit einer Preisobergrenze belegt werden, um Familien nicht zu belasten. Dies geht aus einer Erklärung des Europäischen Parlaments zu der Einigung hervor, die nach rund 30 Stunden harter Verhandlungen erzielt wurde.

Um Kohlendioxid (CO2)-Emissionen abzudecken, müssen Stromerzeuger und energieintensive Industrien (Stahl, Zement usw.) in der EU derzeit "Verschmutzungsrechte" im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) erwerben, das 2005 eingeführt wurde und für 40 % der Emissionen des Kontinents gilt.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die vorgeschlagenen Zertifikate bis 2030 um 62 % gegenüber 2005 (und dem bisherigen Ziel von 43 %) reduziert werden sollen, was bedeutet, dass die betroffenen Industrien verpflichtet sind, ihre Emissionen um 62 % zu senken.

Der Kohlenstoffmarkt wird schrittweise auf den maritimen Sektor erweitert, Emissionen von Flügen innerhalb des europäischen Raums, für die die derzeit kostenlos zugeteilten Zertifikate abgeschafft werden, und ab 2028 auf Müllverbrennungsanlagen ausgedehnt (vorbehaltlich einer positiven Studie aus Brüssel).

Als Gegenleistung für die Einführung einer "Kohlenstoffsteuer" an den Grenzen wird die EU schrittweise die kostenlosen Emissionszertifikate abschaffen, die den europäischen Herstellern bisher zugeteilt wurden, um ihnen den Wettbewerb mit außereuropäischen Unternehmen zu ermöglichen.

Mindestens 48,5 % dieser kostenlosen "Verschmutzungsrechte" sollen bis 2030 abgeschafft werden und bis 2034 ganz verschwinden - ein Zeitplan, der zwischen den Abgeordneten und den Mitgliedstaaten heftig umstritten ist.