Wann wird sie gezahlt?

"Diese Unterstützung wird von der Sozialversicherung ab dem 23. Dezember 2022 einmalig gezahlt und ist für Empfänger des Sozialstromtarifs und Empfänger von Mindestsozialleistungen bestimmt", erklärt das Institut für soziale Sicherheit (ISS) in einer auf seiner Website veröffentlichten Mitteilung.

Das ISS erklärt, dass "als Mindestsozialleistungen der Solidaritätszuschlag für ältere Menschen, das soziale Eingliederungseinkommen, die soziale Invaliditätsrente aus dem Sondersystem für den Schutz vor Invalidität, die ergänzende Sozialleistung für die Eingliederung, die soziale Altersrente, das Arbeitslosengeld und die Familienbeihilfe (1. und 2. Skala) gelten".

Wie wird sie gezahlt?

Die Zuteilung der Unterstützung, so erklärt das ISS, erfolgt automatisch.

"Die Zahlung erfolgt vorzugsweise per Banküberweisung (über die bei Social Security Direct registrierte IBAN) oder per Postanweisung (für diejenigen, die keine bei Social Security Direct registrierte IBAN haben)", erklärt die Organisation.

Wenn Sie Ihre IBAN noch nicht registriert haben, können Sie dies über Social Security Direct im Menü "Profil" unter der Option "Bankkonto" tun.


Ähnlicher Artikel -Unterstützungszahlung von 240 € zu Weihnachten