Die drei Betreiber informierten ihre Kunden entweder auf ihrer Website, per E-Mail, SMS oder Rechnung über die Erhöhung, aber keiner von ihnen teilte tatsächlich den Wert dieser Erhöhung und den von jedem Kunden künftig zu zahlenden Preis mit. Nach Ansicht der DECO "wirft dieses Verhalten ernsthafte Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit dieser Verfahren auf".

Nach dem Gesetz müssen Internetanbieter ihre Kunden mindestens einen Monat im Voraus in klarer und verständlicher Form über jede Änderung der Vertragsbedingungen informieren. Darüber hinaus sind die Unternehmen verpflichtet, die Verbraucher in derselben Mitteilung über ihr Recht zu informieren, den Vertrag kostenlos zu kündigen, wenn sie die neuen Bedingungen nicht akzeptieren.


Die DECO ist der Ansicht, dass die von den Betreibern auf ihren Websites, in E-Mails oder sogar auf ihren Rechnungen veröffentlichten Mitteilungen dieser Vorschrift nicht entsprechen, da sie nie den Betrag der Erhöhung und den künftig zu zahlenden Preis nennen. Diese Informationen wurden also nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, klargestellt. Tatsächlich können die Kunden dieser Betreiber nur dann erfahren, wie viel sie zahlen werden, wenn sie die Website ihres Betreibers besuchen.

"Die Internet- und Fernsehanbieter werden sicherlich versuchen, sich damit zu rechtfertigen, dass sie ihre Kunden nicht förmlich über diese Erhöhung informieren müssen und dass der Kunde das Recht hat, den Vertrag zu kündigen, wenn er mit dem neuen Wert nicht einverstanden ist, da sie berechtigt sind, die Preise jährlich auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes (CPI) zu aktualisieren", so DECO.


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Verbrauchern, die von diesen Erhöhungen betroffen sind, empfiehlt der Verband, den Vertrag sorgfältig zu lesen und zu prüfen, ob er eine Klausel enthält, die eine Aktualisierung des an den VPI gebundenen Preises erlaubt, und gleichzeitig zu verlangen, dass der Betreiber den neuen Preis klar und schriftlich mitteilt, um zu überprüfen, dass die Erhöhung nicht über dem Index liegt.

Die DECO wird diese Situation weiter beobachten und bittet alle Verbraucher, die Zweifel an ihrem konkreten Fall haben, sich an ihre Verbraucherberatungsstelle zu wenden.


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Paula Martins is a fully qualified journalist, who finds writing a means of self-expression. She studied Journalism and Communication at University of Coimbra and recently Law in the Algarve. Press card: 8252

Paula Martins