Nach dem Kauf einer neuen Wohnung berichten Verbraucher häufig über unangenehme Situationen wie Risse in den Wänden, Fliesen und Mosaiken, Mängel in den Sanitäranlagen und verzogene Türen und Böden. Angesichts dieser unangenehmen Überraschungen sollten die Verbraucher die Garantie in Anspruch nehmen, die, wie bereits erwähnt, für Wände, Decken, Sanitäranlagen und andere strukturelle Teile der Immobilie gilt.

Die Eigenschaften der Immobilie müssen im technischen Datenblatt der Wohnung so beschrieben sein, wie sie zum Zeitpunkt des Kaufs vorlagen. Liegt eine Vertragswidrigkeit vor, hat der Verbraucher das Recht, diesen Mangel kostenlos beheben zu lassen, sei es durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder sogar Preisminderung oder Vertragsauflösung.


Wie sollte der Verbraucher die Garantie in Anspruch nehmen?

Laut dem neuen Gesetz muss der Verbraucher den Defekt nicht mehr innerhalb einer bestimmten Frist nach Feststellung des Mangels melden. Die Mitteilung muss per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung erfolgen, um den Verbraucher zu schützen, oder auf eine andere beweisbare Art und Weise. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einen Mangel feststellen, müssen Sie ihn melden und dem Verkäufer eine Frist für die Behebung des Mangels setzen.

Wenn Sie den Defekt gemeldet haben und der Verkäufer nicht reagiert oder keine Maßnahmen ergreift, muss der Verbraucher den Friedensrichter oder ein Gericht anrufen. Die Klage muss vor Ablauf einer Frist von drei Jahren ab Anzeige des Mangels erhoben werden, da der Verkäufer nach Ablauf dieser Frist von seiner Verpflichtung zur Behebung der betreffenden Mängel befreit ist.


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Paula Martins is a fully qualified journalist, who finds writing a means of self-expression. She studied Journalism and Communication at University of Coimbra and recently Law in the Algarve. Press card: 8252

Paula Martins