Die DECO hat diese Änderung sehr kritisiert, da sie nach Ansicht des Verbandes nicht ehrgeizig genug ist und keine wichtigen Änderungen für die Verbraucher mit sich bringt. Die DECO ist außerdem der Ansicht, dass dies keine Anreize für den Markt bietet, zur Herstellung langlebigerer Güter beizutragen und die vorzeitige Veralterung zu bekämpfen.

Andererseits sind die Lösungen, die dem Verbraucher im Falle eines Defekts zur Verfügung stehen, in erster Linie begrenzt, da er nur zwischen Reparatur und Ersatz wählen kann. Die Möglichkeit der Preisminderung und des Rücktritts vom Vertrag besteht nur unter bestimmten Umständen, nämlich wenn die Nachbesserung nicht erfolgt ist oder der Mangel erneut auftritt.


1. Zusätzliche Gewährleistungsfrist für reparierte Waren

Im Falle einer Reparatur gilt für die reparierten Waren eine zusätzliche Gewährleistungsfrist von sechs Monaten für jede Reparatur bis zu maximal vier Reparaturen; der Gewerbetreibende muss den Verbraucher darüber informieren.


2. Recht auf Ablehnung

Zeigt sich der Mangel innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Ware, so kann der Verbraucher unverzüglich Ersatzlieferung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.


3. Digitale Inhalte und Dienstleistungen

Es wurden Vorschriften über die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen eingeführt, die das Recht des Verbrauchers vorsehen, den Vertrag im Falle der Nichtlieferung und nach bestimmten Regeln sowie bei Vertragswidrigkeit zu kündigen.

Im Falle der Nichtübereinstimmung von digitalen Inhalten und Dienstleistungen, wie Software, Anwendungen, Video, Audio, Musik, digitale Spiele oder E-Books, hat der Verbraucher das Recht, unter den festgelegten Bedingungen Konformität, Preisminderung oder Vertragsbeendigung zu verlangen.

Bei Verträgen, die eine einmalige Lieferung oder eine Reihe von einzelnen Lieferungen digitaler Inhalte oder Dienstleistungen vorsehen, haftet das Unternehmen für Vertragswidrigkeiten innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Dabei handelt es sich um eine einmalige Lieferung, z. B. wenn der Verbraucher ein E-Book herunterlädt und auf seinem persönlichen Gerät speichert, und um eine Reihe von einzelnen Lieferungen, z. B. wenn der Verbraucher in regelmäßigen Abständen einen Link zum Herunterladen eines neuen E-Books erhält.

Bei Verträgen, in denen eine fortlaufende Lieferung für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wird (z. B. bei einem Cloud-Speichervertrag für einen bestimmten Zeitraum), haftet das Unternehmen für alle Verstöße, die während der Vertragslaufzeit auftreten.


Author

Paula Martins is a fully qualified journalist, who finds writing a means of self-expression. She studied Journalism and Communication at University of Coimbra and recently Law in the Algarve. Press card: 8252

Paula Martins