Laut ECO ist dieser Sonntag (30. Juni) der letzte Tag, um die jährliche Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2023 abzugeben. Steuerzahler, die diese Frist versäumen, riskieren eine Geldstrafe von bis zu 3.750 Euro.

Bislang wurden laut Statistik des Finanzportals 5.885.125 Formulare eingereicht, und die Steuerbehörden haben bereits mehr als zwei Milliarden Euro an Erstattungen ausgezahlt. Die Regierung wird Anfang nächster Woche eine abschließende Bewertung der Kampagne vornehmen, die vom 1. April bis zum 30. Juni lief.

Drei Monate später endet die gesetzliche Frist für die Erfüllung der Steuerpflicht für diejenigen, die im Jahr 2023 Einkünfte aus abhängiger oder selbständiger Arbeit, Renten oder Gewinne aus anderen Kategorien wie Immobilien und Kapitalerträge erzielt haben. Wenn die Steuerzahler diese Frist versäumen, riskieren sie die Zahlung von Geldstrafen, die von mindestens 25 Euro bis zu 3.750 Euro reichen können.

Wer jedoch für die automatische IRS in Frage kommt, entgeht dieser Strafe, denn in diesem Fall gilt die Erklärung automatisch als am 30. Juni abgegeben, auch wenn sie nicht über das Finanzportal eingereicht wird.

Es gibt auch Steuerpflichtige, die von den Finanzbehörden von dieser Verpflichtung befreit sind. Dies gilt für diejenigen, die über Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Renten von weniger als 8.500 Euro verfügen, die nicht dem Quellensteuerabzug unterliegen.

Wer seine Steuererklärung unter Androhung einer Ordnungswidrigkeit einreichen muss, muss die Fristen beachten: Wer das Formular nach dem Stichtag, dem 30. Juni, aber innerhalb der folgenden 30 Tage, also bis zum 30. Juli, einreicht, muss mit einer Mindeststrafe von 25 Euro rechnen.

Wenn Sie dieses zusätzliche Zeitfenster verstreichen lassen und die Erklärung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Verspätung einreichen, beträgt die Mindestgebühr 37,50 Euro, was 12,5 % des für Fahrlässigkeit festgesetzten Mindestwerts entspricht. Dieser Wert kann jedoch auf 112,50 Euro steigen, wenn das Finanzamt eine Prüfung veranlasst hat. Wenn die Verspätung länger dauert und dem Staat schadet, beginnt die Geldstrafe bei 150 Euro und kann bis zu 3.750 Euro betragen, zuzüglich weiterer Kosten.

Wird die Erklärung mit großer Verspätung eingereicht und stellen die Steuerbehörden Ungenauigkeiten oder Auslassungen in der Erklärung fest, kann das Bußgeld höher ausfallen und zwischen 375 Euro und 22.500 Euro betragen.

"Obwohl die verspätete Abgabe der Steuererklärung an sich das Recht auf eine mögliche Rückerstattung nicht beeinträchtigt, führt die Zahlung der Geldstrafe dazu, dass der Betrag, den man vom Staat erhalten könnte, verringert oder sogar gestrichen wird", warnt der Verbraucherverband Deco Proteste. Dies liegt daran, dass der Betrag, den der Steuerzahler vom Finanzamt erhalten würde, automatisch von der zu zahlenden Geldstrafe abgezogen wird.

Erstattungen

Aus den jüngsten Daten des Finanzministeriums zur diesjährigen IRS-Kampagne geht hervor, dass bis Ende der ersten Juniwoche 2.074 Erstattungen mit einem Gesamtbetrag von 2.002,7 Millionen Euro gezahlt wurden.

Das Gesetz sieht vor, dass die Erstattungen bis zum 31. August 2024 gezahlt werden können. Dies ist auch die Frist für die Zahlung der fehlenden Steuern für Steuerzahler, die Mahnungen erhalten haben. Denken Sie daran, dass die Finanzämter keine Steuerbeträge unter 25 Euro erheben und keine Erstattungen unter 10 Euro auszahlen.