Die Gemeinde erklärte, dass eine der Vereinbarungen darauf abzielt, "eine Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung der AHBVA zu definieren, die nach der Genehmigung des Antrags auf den Erwerb eines Waldbrandbekämpfungsfahrzeugs (VFCI) umgesetzt werden soll", während die andere die "tägliche Verwaltung und den Betrieb von zwei ständigen Einsatzteams" unterstützen soll.