Die Verteidigung des Chega-Führers argumentiert, dass das erstinstanzliche Urteil gegen die Freiheit der politischen Meinungsäußerung verstößt, und wendet sich gegen die Geldstrafe von 2 500 Euro pro Tag und Plakat, die sie für überzogen hält.
Die Berufung zielt auch auf die Aufhebung des Verbots, in Zukunft ähnliche Botschaften zu veröffentlichen, und argumentiert, dass der Inhalt der Plakate keinen rechtswidrigen Verstoß gegen die Persönlichkeit darstellt, sondern vielmehr eine subjektive Auslegung des Sachverhalts durch das Gericht widerspiegelt.
Die Verteidigung der Vertreter der Roma-Gemeinschaft unter der Leitung von Ricardo Sá Fernandes bestreitet dagegen die Berufung und betont, dass die verhängten Maßnahmen von dem Politiker bereits vollständig befolgt wurden.
Die Anwälte der Kläger argumentieren, dass die Sanktionen unverhältnismäßig sind und dass die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung nicht die Menschenwürde verletzen oder ethnische Diskriminierung fördern kann.
Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bekräftigt die Staatsanwaltschaft, dass Äußerungen, die einer ganzen ethnischen Gruppe negative Verhaltensweisen unterstellen, einen eingeschränkten Rechtsschutz genießen, und bleibt bei ihrer Überzeugung, dass das ursprüngliche Urteil von höheren Gerichten bestätigt werden sollte.







