In einer heute veröffentlichten Erklärung teilte die Stadtverwaltung mit, dass die auf einer Exekutivsitzung am 21. Januar verabschiedete Verordnung darauf abzielt, "die Sanierung und Wiederherstellung von heruntergekommenen städtischen Gebieten und Gebäuden in unzureichendem Erhaltungszustand oder mit Aufwertungspotenzial zu fördern".
Die Maßnahme, so wird hinzugefügt, ermöglicht die Identifizierung und Auflistung von Grundstücken für eine erhöhte kommunale Grundsteuer (IMI), die bis zu 30 Prozent für baufällige städtische Grundstücke und das Dreifache für leerstehende oder ruinierte städtische Gebäude/autonome Einheiten beträgt.
Der Stadtrat bekräftigt, wie wichtig die Anwendung der in diesem Entwurf der städtischen Verordnung definierten Regeln ist, "nicht nur für die Sanierung verfallener städtischer Gebiete, sondern auch, um den Wohnungsmarkt zu stimulieren, das Angebot zu erhöhen und den Zugang zu Wohnraum zu fördern, indem Eigentümer, die keine soziale Funktion für ihr Eigentum gewährleisten, durch steuerliche Sanktionen zur Verantwortung gezogen werden".







