Nach der neuen delegierten Verordnung der Europäischen Kommission bleiben zwar die grundlegenden Anforderungen - wie Mikrochip und Tollwutimpfung - bestehen, aber die Kontrollen und die Rückverfolgbarkeit werden erheblich verstärkt. Für Hunde, Katzen und Frettchen bleibt die Grenze für die Verbringung zu anderen als Handelszwecken bei fünf Tieren pro Reise, wobei jede darüber hinausgehende Zahl den strengeren Regeln des gewerblichen Handels unterliegt, außer bei ordnungsgemäß nachgewiesenen Sportveranstaltungen oder Wettbewerben.
Die neuen Vorschriften, die in offiziellen Dokumenten des Rates der Europäischen Union veröffentlicht wurden, konzentrieren sich insbesondere auf die Kontrolle von Einreisen aus Ländern außerhalb der EU. In diesen Fällen hat die von zugelassenen Tierärzten ausgestellte Gesundheitsbescheinigung zusätzliches Gewicht und muss bestätigen, dass innerhalb der letzten 30 Tage vor der Einreise keine Tollwutfälle am Herkunftsort aufgetreten sind. In Bezug auf Heimvögel werden die Vorschriften zur Verhinderung der Vogelgrippe verschärft, indem eine individuelle Kennzeichnung durch einen alphanumerischen Code und in bestimmten Fällen eine Isolierung oder Laboruntersuchung vor der Einreise in das europäische Hoheitsgebiet vorgeschrieben werden.
Eine der am meisten erwarteten Änderungen betrifft den Übergang zur digitalen Technologie. Obwohl die neue Verordnung die digitale Vorregistrierung noch nicht für alle routinemäßigen Reisen innerhalb der EU verbindlich vorschreibt, gibt sie die politische Richtung vor, mit der Brüssel den illegalen Handel bekämpfen will.
Vorgesehen ist die Schaffung eines Rückverfolgbarkeitssystems auf europäischer Ebene, das eine Registrierung der Reise bis zu fünf Tage vor der Ankunft erfordern kann. Es wird erwartet, dass die nationalen Behörden in Kürze spezifische Leitlinien für Einwohner und Touristen in Portugal herausgeben und diese Vorschriften in die Zollverfahren integrieren, um die sichere und transparente Verbringung von Tieren im Rahmen des Konzepts "One Health" zu gewährleisten.







