Einzelhändler müssen 60 Tage lang einen deutlichen Hinweis anbringen, wenn der Inhalt von Produkten ohne Preisänderung schrumpft. Bei Nichteinhaltung können Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro verhängt werden. Das österreichische Parlament hat das Gesetz verabschiedet, um versteckte, an die Inflation gekoppelte Preiserhöhungen einzudämmen.

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Die Einzelhändler argumentieren, dass die Vorschriften zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen und die Regalpreise erhöhen könnten. Ausnahmen gelten, wenn die reduzierte Menge bereits deutlich ausgewiesen ist oder der Preis pro Einheit um weniger als drei Prozent steigt. Ähnliche Gesetze zur Schrumpfungsetikettierung gibt es bereits in Frankreich, Rumänien und Ungarn.