In einer Mitteilung, die heute an die Redaktionen verschickt wurde, erklärt VianaFestas, die Organisation der Wallfahrt, dass "die Anerkennung durch das Kulturministerium im Rahmen des Steuervergünstigungsstatuts mit einer positiven Stellungnahme der zuständigen Dienststellen erteilt wurde, was es Unternehmen und Bürgern ermöglicht, das Projekt durch Spenden mit Steuervorteilen zu unterstützen".

"Dieser Rahmen ermöglicht es, die gewährte Unterstützung als Kosten im Rahmen der Körperschaftssteuer (IRC) zu betrachten und als Ausgaben oder Verluste des Steuerjahres bis zu einer Grenze von 8 % des Umsatzvolumens oder der erbrachten Dienstleistungen anzuerkennen, und zwar in einer Höhe, die 130 % des zugewiesenen Betrags entspricht, neben anderen in der Gesetzgebung vorgesehenen Anreizen", so VianaFestas.